Reform stärkt Rechte der Vermieter bei Sanierung

BERLIN (dpa). Die 39 Millionen Mieter in Deutschland sollen sich nicht mehr so einfach gegen eine energiesparende Sanierung ihrer Wohnung sperren können. Während Bauarbeiten mit Lärm und Staub darf die Miete die ersten drei Monate nicht gemindert werden, wie die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossene Mietrechtsreform vorsieht.

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Wenn sich Mieter auf eine unzumutbare wirtschaftliche Härte berufen, soll dies den Beginn einer Modernisierung nicht mehr von vornherein aufhalten. Die Kosten für eine energetische Sanierung sollen weiter mit maximal elf Prozent im Jahr auf die Miete umgelegt werden können.

Bundesbauminister Peter Ramsauer (CSU) sagte, zu den ehrgeizigen Zielen der Energiewende müssten auch Mieter und Vermieter ihren Beitrag leisten.

Die Bedingungen für Investitionen sollten verbessert werden, wobei aber beide Seiten der Medaille berücksichtigt würden: "Energetische Modernisierung soll erleichtert werden, zugleich aber das soziale Gleichgewicht gewahrt bleiben", sagte Ramsauer.

Der Deutsche Mieterbund hatte kritisiert, es sei falsch, dass mit dem Abbau von Mieterrechten Investitionen ausgelöst werden könnten. Um Energie zu sparen, sollen etwa Fenster ausgetauscht, Wände gedämmt und alte Heizungen ersetzt werden.

Um betrügerische "Mietnomaden" zu bekämpfen, sollen unter anderem Räumungsurteile leichter vollstreckt werden können. Dafür soll es nicht mehr nötig sein, gleichzeitig Hausrat wegzuschaffen und einzulagern.

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