Uniklinik Schleswig-Holstein

Rendite als Finanzgrundlage?

Der Grundstein für den Neubau des Universitätsklinikums SchleswigHolstein ist gelegt - nun gibt es Ärger um die Finanzierung.

Veröffentlicht:

KIEL. Die beim Neubau des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) fest einkalkulierte Effizienzrendite darf nach Ansicht des Ersatzkassenverbandes nicht Grundlage für die Finanzierung des Bauprojekts sein.

Damit reagierte der vdek auf Äußerungen von Gesundheits- und Wissenschaftsministerin Kristin Alheit (SPD) und UKSH-Chef Professor Jens Scholz, die im Krankenhausstrukturgesetz eine Bedrohung für das Finanzierungskonstrukt der UKSH-Sanierung sehen.

Sanierung und Neubau kosten an den UKSH-Standorten Kiel und Lübeck wie berichtet 520 Millionen Euro. Dafür haben das Land (trägt 75 Prozent) und ein privates Konsortium eine öffentlich-private Partnerschaft gewählt. Für den anschließenden Betrieb zahlt das Land 30 Jahre lang Miete.

Das finanzielle Gesamtvolumen des Vertrages hat ein Volumen von 1,7 Milliarden Euro. Um das finanzieren zu können, hoffen UKSH und Land auf eine Effizienzrendite.

Denn das Arbeiten im kompakten Neubau ermöglicht kürzere Wege, den Einsatz von weniger Personal oder die Behandlung von mehr Patienten.

Kritik von Kassen

Die Effizienzrendite ergibt sich also aus der Versorgung, für die die Krankenkassen zahlen. Für Investitionen wie Sanierung und Neubau ist aber das Land zuständig - ein Umstand, den die Kassen schon seit Jahren kritisieren.

Dass nun die Effizienzrendite als einzige Finanzierungsquelle der Bauinvestitionen genannt wird, alarmiert die vdek-Landesvertretung.

"Aus unserer Sicht bedroht nicht das Krankenhausstrukturgesetz den Masterplan, sondern vielmehr das Vorgehen des UKSH und eine Blauäugigkeit in großen Teilen der Politik", sagte vdek-Leiter Armin Tank.

In einer Mitteilung seines Verbandes heißt es: "Beim UKSH-Masterplan scheint ein regelwidriges Vorgehen systematisch geplant und sogar Grundlage des Finanzierungsmodells zu sein."

Er stellt zudem infrage, ob die vom UKSH angestrebte Fallzahlsteigerung in Höhe von zwei Prozent überhaupt erreichbar ist. Ohne diese Steigerung fällt die Effizienzrendite aber deutlich geringer aus - mit entsprechenden Folgen für die Finanzierung. (di)

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