Hartmannbund

Rentenansprüche nach Brexit in Gefahr?

Der Transfer von in Großbritannien erworbenen Rentenansprüchen könnte nach dem Brexit schwieriger werden.

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Berlin. Mit Blick auf den Brexit hat der Hartmannbund die politisch Verantwortlichen auf nationaler wie auf EU-Ebene aufgefordert, zu gewährleisten, dass „rechtmäßig erworbene Rentenansprüche, unbürokratisch nach Deutschland bzw. in die EU transferiert werden können“. Dies gelte sowohl für gesetzliche als auch für private Rentenversicherungen.

Allein etwa 52.000 Renten würden derzeit an Versicherte gezahlt, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und Versicherungszeiten in Großbritannien erworben haben – unter ihnen viele Mediziner, so Dr. Christian Schamberg-Bahadori, Vorstandsmitglied des Hartmannbundes.

Neue Regelung notwendig

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU hatten beide Seiten angekündigt, im Laufe des Jahres die beiderseitigen Beziehungen hinsichtlich der Rentenansprüche neu zu regeln. Das bestehende EU-Recht gilt voraussichtlich nur noch bis Ende dieses Jahres.

Schamberg-Bahadori: „Bei der Überführung, insbesondere der privaten Rentenansprüche, gibt es viele administrative Fallstricke, wie ein persönliches kostenpflichtiges Gespräch bei einem Finanzberater in Großbritannien oder die Tatsache, dass es nur ganz wenige ‚anerkannte Versicherungen‘ (weder BFA noch irgendeine Ärzteversorgung sind hierfür anerkannt) gibt.“ Vor diesem Hintergrund wäre es hilfreich, wenn sich eine der Ärzteversorgungen um die Entgegennahme und dann die Verteilung der Rentenansprüche kümmerte. (eb)

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