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Richter sagen nein zu bekömmlichem Wein

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LEIPZIG. Wein darf nicht als "bekömmlich" verkauft werden. Das entschied am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es setzte damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um.

Damit unterlag die Winzergenossenschaft "Deutsches Weintor". Sie hatte Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung "Edition Mild" mit dem Zusatz "sanfte Säure" vermarktet.

Wie schon die zuständige Landesbehörde hatte im September auch der EuGH darin eine "gesundheitsbezogene Angabe" gesehen.

Solche seien nach EU-Recht für alkoholische Getränke verboten. Dem schloss sich nun das Bundesverwaltungsgericht an. Das Werbeverbot ist damit bindend. (mwo)

Az.: 3 C 23.12

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