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Weinwerbung

"Bekömmlich" verboten

LUXEMBURG (mwo). Wein darf nicht als "bekömmlich" verkauft werden - auch wenn dies "für sich genommen zutrifft".

Veröffentlicht:

Es sei eine für alkoholische Getränke verbotene "gesundheitsbezogene Angabe", so der Europäische Gerichtshof.

Solche Angaben müssten nicht auf positive Wirkungen verweisen. "Es genügt, dass die bloße Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des potenziell schädlichen Verzehrs suggeriert wird."

Az.: C 544/10

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Kommentare
Dr. Horst Grünwoldt 07.09.201214:18 Uhr

Bekömmlichkeit

Auch ohne das höchstrichterliche Urteil des EUGH in Luxemburg ist natürlich die verkaufsfördernde Deklarierung "bekömmlicher" Wein absurd und nach unserem nationalen Lebensmittelrecht schon immer untersagt. Ein nicht-bekömmlicher, sprich "unbekömmlicher" Wein wäre überhaupt nicht "verkehrsfähig" ; d.h. dürfte aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in den Handel kommen.
Leider versuchen einige Werbefuzzis (sog. "Kreative") immer wieder mit grob irreführenden Ausdrücken das Verbot der gesundheitsbezogenen Anpreisung von Lebens- und Genußmitteln zu unterlaufen, um sowohl dem Auftraggeber, wie auch dem Verbraucher etwas überteuert "anzudrehen".
Dr. med. vet. Horst Grünwoldt, Rostock

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