Richter sollen auch weiterhin die Blutprobe anordnen

KÖLN (akr). Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein fordert das Beibehalten der richtlichen Genehmigung bei polizeilichen Blutentnahmen wegen des Verdachts auf Trunkenheit am Steuer.

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"Ein so gravierender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Menschen muss weiter unter richterlichem Vorbehalt stehen", sagte Monika Maria Risch, Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft.

Im Bundesjustizministerium gibt es zurzeit die Erwägung, die richterliche Anordung der Blutprobe abzuschaffen. Einige Bundesländer sind dafür, weil sie offenbar Schwierigkeiten haben, die erforderlichen Juristen bereitzustellen.

Es sei wichtig, dass nicht die Polizei alleine, sondern eine weitere Instanz entscheidet, ob der Eingriff vorgenommen werden dürfe oder nicht, sagte Risch.

Die Arbeitsgemeinschaft weist darauf hin, dass Autofahrer bei Verdacht auf Alkoholisierung nicht dazu gezwungen werden dürfen, Tests zu absolvieren, wie auf einer Linie zu laufen.

Lesen Sie dazu auch: Urteil: Kein richterlicher Bereitschaftsdienst für Blutprobe notwendig

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