Riester-Rente auch für Freiberufler
NEU-ISENBURG (lu). Auch Ärzte können für ihre private Altersvorsorge Zulagen vom Staat für die Riester-Rente bekommen. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Partner verheiratet sind, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Dann haben auch Freiberufler Anspruch auf den Bonus.