Riester oder Rürup: Nur bedingt eine Option für Ärzte

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Bei der Altersvorsorge sind Ärzte durch das Versorgungswerk schon gut abgesichert. Aber gesetzliche Entwicklungen in den letzten Jahren machen es auch für sie mehr denn je notwendig, zusätzlich privat vorzusorgen.

Der Gesetzgeber stellt unter anderem zwei Möglichkeiten der geförderten Vorsorge zur Verfügung: die Riester- und die Rürup-Rente. Die Riester-Rente kommt wegen gesetzlichen Auflagen für die meisten Ärzte kaum in Frage. Da sowohl angestellte Ärzte als auch freiberuflich tätige Ärzte in das Versorgungswerk einzahlen, können die Zulagen nur über einen pflichtversicherten Ehepartner, der in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt, beantragt werden.

Anders ist dies bei der Rürup-Rente. "Auch Ärzte können bei Rürup von der Förderung profitieren, wenn noch steuerliche Abzugsmöglichkeiten offenstehen", sagt Michael Mertz, Versicherungsexperte der apoBank. Ingesamt können Beiträge bis zu einer Summe von 20 000 Euro (40 000 Euro für zusammen veranlagte Verheiratete) als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden.

Ein Service der Deutschen Apotheker- und Ärztebank

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