Linke kritisieren Führerscheinentzug

Schikane gegen Cannabiskonsumenten?

Cannabiskonsumenten sollen hinsichtlich Fahrtauglichkeit mit Alkoholkonsumenten gleichgestellt werden, fordern die Linken.

Veröffentlicht:

Berlin. Die Linke will eine gesetzliche Gleichstellung Cannabis konsumierender Führerscheininhaber mit Alkohol konsumierenden erreichen. In einem Antrag, den die Fraktion jetzt in den Bundestag eingebracht hat, heißt es, momentan bekämen Cannabiskonsumenten selbst dann den Führerschein dauerhaft entzogen, wenn sie nicht unter Rauschwirkung Auto fahren. Dabei handele es sich um eine „ideologisch motivierte Schikane gegen Cannabis-Konsumierende“.

Die Abgeordneten berufen sich auf ein im April vorigen Jahres ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 3 C 13/17), wonach der Führerscheinentzug bloß wegen gelegentlichen Hanfkonsums unzulässig sei. Damals hatte das Leipziger Gericht konstatiert: „Bei einem gelegentlichen Konsumenten von Cannabis, der erstmals unter einer seine Fahrsicherheit möglicherweise beeinträchtigenden Wirkung von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt hat, darf die Fahrerlaubnisbehörde in der Regel nicht ohne weitere Aufklärung von fehlender Fahreignung ausgehen und ihm unmittelbar die Fahrerlaubnis entziehen.“

Mit ihrem Antrag wollen die Linken die Bundesregierung auffordern, die Fahrerlaubnisverordnung, das Straßenverkehrsgesetz sowie einschlägige Paragrafen im Strafgesetzbuch anzupassen. So soll die Fahrerlaubnis erst dann entzogen werden,

  • wenn eine Abhängigkeitserkrankung diagnostiziert wird
  • oder durch den Drogenkonsum eine konkrete Gefährdung im Straßenverkehr verursacht wurde
  • oder wiederholt gegen das Verbot, unter Einfluss berauschender Mittel Auto zu fahren, verstoßen wurde.

Zudem fordern die Linken, dass analog zum Blutalkoholwert auch ein THC-Toleranzwert ins Straßenverkehrsgesetz aufzunehmen ist, den man bei 0,5 Promille ansetzt (entspricht 10ng/ml Blutserum). Und schließlich sei in den Strafrechtsparagrafen 315c („Gefährdung des Straßenverkehrs“) und 316 („Trunkenheit im Verkehr“) ein THC-Grenzwert von 3,0ng/ml Blutserum aufzunehmen, „unterhalb welchem eine relative Fahruntüchtigkeit ausgeschlossen werden kann“.

Angesichts der Mehrheitsverhälnisse im Bundestag hat die Initiative der Linken allerdings wenig Aussicht auf Erfolg. (cw)

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