Förderung von Ärztenetzen im Norden

Schleswig-Holstein: Ärztenetze erhalten weiter Geld aus dem KV-Strukturfonds

Für Maßnahmen zum Aufbau und Unterhalt effizienter Strukturen zahlt die KV 2026 an ein Netz in Schleswig-Holstein 20.000 Euro. Weitere 20.000 Euro sind es, wenn Haus- und Fachärzte im Netz dabei sind.

Dirk SchnackVon Dirk Schnack Veröffentlicht:
Ärztenetze sind auch in den Reihen der KV Schleswig-Holstein nicht unumstritten Dennoch fördert sie sie gemäß Beschluss der jüngsten Abgeordnetenversammlung weiter.

Ärztenetze sind auch in den Reihen der KV Schleswig-Holstein nicht unumstritten Dennoch fördert sie sie gemäß Beschluss der jüngsten Abgeordnetenversammlung weiter.

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Bad Segeberg. Die Ärztenetze im Norden werden auch weiterhin aus dem Strukturfonds der KV Schleswig-Holstein (KVSH) gefördert. Das Gesamtvolumen des Fonds, das bislang über vier Millionen Euro liegt, wurde aber deutlich gekürzt. Einige andere Förderungen wurden komplett gestrichen.

Mit rund 503.000 Euro ist die Netzförderung einer der größten Posten im Strukturfonds der KV. Die ursprünglich angedachten Änderungen hatten die Netze, deren Dachverband und die Ärztegenossenschaft Nord auf den Plan gerufen. Nach Gesprächen im Vorfeld der KV-Abgeordnetenversammlung vom Mittwoch hatte die Genossenschaft geplante Proteste wieder abgesagt. Vorgelegt wurde nun ein Kompromissvorschlag, der von der Abgeordnetenversammlung weiter zugunsten der Ärztenetze verändert wurde.

2027 halbieren sich die Förderungsbeträge

Künftig fällt die Netzförderung aus dem Strukturfonds für anerkannte Praxisnetze so aus: Für Maßnahmen zum Aufbau und Unterhalt effizienter Strukturen können im Jahr 2026 an ein Netz 20.000 Euro gezahlt werden. Weitere 20.000 Euro sind möglich, wenn nachgewiesen wird, dass Haus- und Fachärzte im Netz vertreten sind. Der Anteil der jeweiligen Gruppe soll mindestens ein Drittel der Mitglieder betragen. Im Jahr 2027 halbieren sich diese Beträge. Die ursprünglich angedachte komplette Streichung ab dem Jahr 2028 wurde nach geheimer Abstimmung und langer Diskussion wieder zurückgenommen.

Deutlich wurde in der Diskussion, dass viele Ärztinnen und Ärzte den Mehrwert von Praxisnetzen für die Versorgung nicht erkennen und nicht nachvollziehen können, warum die Gesamtheit der niedergelassenen Ärzteschaft Strukturen fördert, in denen nur 20 Prozent der Mitglieder vertreten sind. Viele Abgeordnete halten die Netze aber für erhaltenswert und förderungswürdig. Ohne die Förderung, so ihre Befürchtung, könnten die bestehenden Strukturen zerschlagen werden und dauerhaft verloren gehen.

Andere Förderungen aus dem Strukturfonds entfallen künftig. So wird etwa ein bislang gewährter Kinderbetreuungszuschuss für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung künftig nicht mehr gezahlt. KV-Chefin Dr. Bettina Schultz verwies auf die in den vergangenen Jahren erhöhten Gehälter in der Weiterbildung, die inzwischen über 5.000 Euro betragen. Die Zuschussregelung stamme noch aus einer Zeit, in der Ärztinnen und Ärzte erheblich weniger verdient und deshalb auf den Zuschuss angewiesen waren. Für den bislang gewährten Zuschuss zahlte die KV zuletzt insgesamt rund 427.000 Euro. Auch die Zuschüsse für Umzugskosten und Teampraxen wurden gestrichen.

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