Körperverletzung

Schönheitschirurg nach verpfuschter Brust-Op verurteilt

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HAMBURG. Nach einer misslungenen Brustoperation hat das Hamburger Amtsgericht einen Schönheitschirurgen wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der 54-Jährige erhielt am Freitag eine Verwarnung mit Geldstrafe auf Bewährung und muss als Auflage 4000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

Der Chirurg legte vor Gericht ein Geständnis ab und drückte mehrfach sein Bedauern für die Fehler bei der Brustverkleinerung aus. Wegen eines vergessenen Tupfers musste sich eine junge Frau zweimal einer Revisions-Op unterziehen und wird für den Rest ihres Lebens zwei unterschiedlich geformte Brüste haben.

Der Mediziner hatte die Frau im Juni 2012 operiert, um ihre Brüste zu verkleinern. Dabei achtete er nicht auf die Zählung der verwendeten Tupfer. Einer verblieb in der rechten Brust.

Die Richterin wertete die Reue des Arztes als strafmildernd: "Sie haben eingeräumt, dass Sie Mist gebaut haben." Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 250 Euro gefordert. Die Richterin sprach diese Strafe zur Bewährung aus. (dpa)

Az:. 7200 Js 111/13 (247 Ds 191/15)

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