Praxismanagement

Schon gegen die Einführung der Chipkarte wurde gekämpft

Die elektronische Gesundheitskarte sorgt nach wie vor für Zündstoff. Dabei hat ihre Vorgängerin, die Chipkarte, den Praxen durchaus Vorteile gebracht.

Von Bernd W. Alles Veröffentlicht:

Sie ist umstritten, die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Befürworter und Gegner führen heftige Wortgefechte, tragen den Streit auch in den Medien aus. Allerlei Argumente werden ausgetauscht. Fakt ist: Das Gesetz schreibt sie vor. Und sie wird kommen. Ziviler Ungehorsam - wie jetzt in der Einführungsregion Nordrhein von 45 Verbänden und Organisationen per Faxaktion gestartet (wir berichteten) -wird die Einführung wohl verzögern. Aber verhindern?

Neues wird stets auch als etwas Bedrohliches empfunden. Da kommen Totschlagargumente wie "der gläserne Patient" auf der einen Seite und pauschales Verweisen auf Vorteile auf der Gegenseite. Hilfreich wäre eine mit fundierten Argumenten unterfütterte Diskussion.

Erinnern wir uns: Auch die Einführung der Chipkarte wurde seinerzeit diskutiert. Was sie im Praxisalltag unter anderem leistet, sollen folgende Beispiele andeuten. Thema Stammdatenerfassung: Rund 15  000 Patienten sind in meiner Praxis-EDV erfasst. Die manuelle Aufnahme der Stammdaten durch eine geübte Helferin benötigt im Mittel - so das Ergebnis einer Zeitaufnahme - 90 Sekunden. Per Chipkarte dauert dies 15 Sekunden. Multipliziert man die Differenz von 75 Sekunden mit der Anzahl der Patienten (hier: 15  000), erhält man eine Zeitersparnis von 312,5 (!) Arbeitsstunden.

Das Beispiel "manuellen Abrechnungsschein erstellen und ausdrucken" versus Einlesen der Chipkarte: Fast täglich kommt es vor, dass Chipkarten vergessen werden oder defekt sind. Also muss per Praxis-EDV das Ersatzverfahren bemüht werden. Das heißt, Abrechnungsschein anlegen, ausdrucken und vom Patienten unterschreiben lassen. Das dauert im Mittel 40 Sekunden. Während das Einlesen der Chipkarte 15 Sekunden benötigt. Die Differenz von 25 Sekunden hat es in sich. Denn sie tritt bei jedem behandelten Patienten erneut auf. Das macht bei 1000 Patienten pro Quartal 6,9 Arbeitsstunden.

Rechnet man das (unter der Annahme, im Schnitt 1000 Patienten pro Vertragsarztpraxis und Quartal) für die 73 200 Einzelpraxen, 19 013 Gemeinschaftspraxen und 1152 MVZ (Stand 31.12.2007) hoch, ergibt sich eine gewaltige Zeitersparnis von 644 218,5 Stunden pro Quartal. Macht 2 576 874 Stunden pro Jahr.

Das entspricht der Arbeitszeit von 1238 Vollzeitbeschäftigten bei einer 40 Stundenwoche und 52 Wochen pro Jahr, Urlaubs- und sonstige Fehltage nicht berücksichtigt. Wer zweifelt jetzt noch am Rationalisierungspotenzial der Chipkarte, die mehr als die beiden aufgezeigten Effekte hat?

Welchen Nutzen die eGK für den Arzt als Praxismanager haben könnte, werde ich in meiner nächsten Kolumne zur Diskussion stellen. Sauber gegenüber gestellt dem Aufwand, den sie erfordert. Seien Sie gespannt.

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