Schrottimmobilien: Verjährungsfrist beginnt Ende 2004

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KARLSRUHE (dpa). Im jahrelangen Rechtsstreit um sogenannte Schrottimmobilien mit der Bausparkasse Badenia haben die geprellten Anleger in einem wichtigen Punkt Rückenwind bekommen. Durch einen am Montag veröffentlichten Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe hat sich die Gefahr einer Verjährung ihrer Ansprüche für viele Kläger deutlich verringert. Mit der Entscheidung hat das OLG einem geprellten Immobilienkäufer Prozesskostenhilfe für den Rechtsstreit gegen Badenia zugesprochen.

Der Krankenpfleger hatte mit seiner Frau im Jahr 1998 von der inzwischen insolventen Dortmunder Firma Heinen & Biege eine etwa 40 Quadratmeter große Wohnung für 81 000 Euro gekauft. Die Angaben zu den Ausschüttungen aus einem vereinbarten Mietpool waren laut OLG bewusst überhöht und beruhten auf einer falschen Kalkulation. Die Badenia, die den Kauf finanziert hatte, habe davon gewusst.

In dem Beschluss heißt es nun, die Anleger hätten erst Ende 2004 davon Kenntnis erhalten, dass Badenia-Mitarbeiter über das betrügerische Mietpool-Konzept informiert waren. Damit habe die dreijährige Verjährungsfrist für mögliche Ansprüche gegen Badenia erst Ende 2004 zu laufen begonnen. Im konkreten Fall hatte der Käufer seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe Ende 2007 eingereicht - nach Angaben des Oberlandesgerichts also gerade noch rechtzeitig. Vor dem OLG sind derzeit 40 Klagen gegen die Bausparkasse anhängig.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Az:: 17 W 21/08

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