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Mordprozess

Schuldfähigkeit von Niels H. soll erneut geprüft werden

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OLDENBURG. Vor dem Start eines neuen Prozesses gegen den bereits verurteilten Patientenmörder Niels H. will das Landgericht Oldenburg erneut dessen Schuldfähigkeit prüfen lassen.

Neue Erkenntnisse im Ermittlungsverfahren hätten ein noch umfassenderes Bild des Angeklagten, seines Verhaltens und seiner Person ergeben, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Zudem sei ein Gutachten zur Glaubhaftigkeit der Angaben von Niels H. veranlasst worden. Sollte der Ex-Pfleger für eingeschränkt schuldfähig befunden werden, hätte dies zunächst keine Auswirkungen auf die bereits bestehende Verurteilung.

Die Staatsanwaltschaft hat den Ex-Krankenpfleger wegen Mordes an 97 Patienten an den Kliniken in Delmenhorst und Oldenburg angeklagt. Sie wirft ihm vor, seine Opfer mit verschiedenen Medikamenten zu Tode gespritzt zu haben.

 Högel hat die Taten nach Angaben der Ermittler weitgehend gestanden. Der Prozess soll am 30. Oktober starten. Wegen des Todes von sechs Patienten auf der Delmenhorster Intensivstation hatte das Landgericht Oldenburg den Mann bereits zu lebenslanger Haft verurteilt. (dpa)

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