Schwalbennest am Haus ist nicht zu monieren
DÜSSELDORF (dpa). Schwalbennester können zum "ordnungsgemäßen Zustand" eines Hauses gehören. Darauf hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hingewiesen. Es verpflichtete eine Hausbesitzerin zum Anbringen von künstlichen Nisthilfen, da die Nester der geschützten Mehlschwalbe von ihrem Haus entfernt worden waren. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet das Beseitigen der Nester.
Az.: 25 K 64/09 und 25 L 8/09