Urteil

Schwarzarbeiter - kein Anspruch auf Bezahlung

Schwarzarbeiter können nicht darauf pochen, dass ihnen ihre Arbeitsleistung vergütet wird. Das hat nun der BGH entschieden.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Schwarzarbeiter haben keinerlei Anspruch auf die Bezahlung ihrer Arbeit. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag entschieden.

Ein Vertrag über Schwarzarbeit sei unwirksam, ein vertraglicher Anspruch auf Bezahlung bestehe daher nicht, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Kniffka in Karlsruhe.

Ein Schwarzarbeiter habe auch kein Recht darauf, dass ihm der Wert seiner Arbeit ersetzt werde. Denn: "Schwarzarbeit ist nach dem Gesetz kein Kavaliersdelikt, sondern Wirtschaftskriminalität", sagte Kniffka.

Die Richter wiesen damit die Klage eines Handwerksbetriebs aus Schleswig-Holstein ab. Dieser hatte für insgesamt 18.800 Euro Elektroinstallationen in mehreren Reihenhäusern erledigt. 5000 Euro davon sollten bar und ohne Rechnung bezahlt werden - so die Vereinbarung. Das Geld hat die Handwerksfirma jedoch nie gesehen. (dpa)

Az.: VII ZR 241/13

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Kommentare
Dr. Christoph Luyken 12.04.201417:48 Uhr

Hier werden zwischenmenschliche Grundwerte demontiert

Ich bin kein Jurist, habe also keine Fachkompetenz. Als Mensch packt mich aber angesichts dieses Urteils große Sorge.
Meines Erachtens wir hier Recht durch staatliche Interessen korrumpiert.
Keine Frage, daß Schwarzarbeit für die staatlich unterhaltenen Systeme kontraproduktiv ist. Darum geht es aber gar nicht.
Es geht bei einem Arbeitsvertrag um das zwischenmenschliche Verhältnis. Und das sind „2 Paar Schuhe“.
Ein Arbeitsvertrag, egal ob mündlich oder schriftlich vereinbart, ist das Versprechen , für geleistete Arbeit ein Entgelt zu zahlen. Solch ein Versprechen muß aufgrund seit Urzeiten geltender moralischer Konventionen gehalten werden. Die Einhaltung solcher Konventionen ist für das friedliche menschliche Miteinander sehr wichtig.
Das Urteil des BGH stellt in meinen Augen einen massiven Eingriff ins menschliche Miteinander dar, der böse Folgen für die gesamte Gesellschaft haben wird, sollte er bestehen bleiben.
Das menschliche Urvertrauen ist doch ein höheres Rechtsgut als die Interessen der staatlichen Finanzierungssysteme, oder?! Wenn Staat vergeht, bleibt doch die menschliche Gemeinschaft bestehen – und wehe, wenn man einander dann nicht mehr vertrauen kann!
Wieder einmal versucht die Obrigkeit, die sich auch nicht zu schade ist, mit den sog. „Steuer-CDs“ Hehlerware zu verwenden, sich zur Durchsetzung eigener Interessen über seit langem geltende Normen hinwegzusetzen... Eine Justiz, die solch ein Vorgehen sanktioniert, ist nicht unabhängig!
Ich hoffe sehr, daß das Bundesverfassungsgericht die Sache mit dem „Schwarzarbeiterlohn“ wieder geraderücken wird.

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