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Schweinegrippe: Ärzteversicherung erweitert Schutz für Impfärzte

KÖLN (reh). Schweinegrippe-Impfärzte machen sich nach wie vor Sorgen um ihren Haftpflichtschutz. Nicht ganz zu Unrecht, wie die Deutsche Ärzte-Versicherung meldet.

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Das Problem liegt in den jeweiligen Vereinbarungen, die die Länder mit den KVen oder sogar einzelnen Ärzten in Sachen H1N1-Impfung getroffen haben, so erklärt es die Deutsche Ärzte-Versicherung (DÄV). Denn die Impfung gegen Schweinegrippe ist erst einmal Ländersache.

"In einigen dieser Vereinbarungen ist vorgesehen, dass die Ärzte, die gegen H1N1 impfen, als Beliehene oder Verwaltungshelfer für das Land tätig werden", berichtet die Pressestelle der DÄV. Und das habe zur Folge, dass beliehene Ärzte nach Paragraf 34 des Grundgesetzes bei grob fahrlässigem Verhalten in Regress genommen werden könnten. Ein Versicherungsschutz in diesen Fällen sei nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen nicht gegeben, da es sich um öffentlich-rechtliche Ansprüche handele.

Die DÄV hat jetzt allerdings reagiert: Habe der impfende Arzt bei der DÄV eine Berufshaftpflichtversicherung, die seine freiberufliche ärztliche Tätigkeit abdecke, so sei er als H1N1-Impfarzt beitragsfrei versichert. Sei dies nicht der Fall, so könne die Tätigkeit als freiberuflicher H1N1-Impfarzt bei versicherten Ärzten gegen einen Beitragszuschlag in die Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Bei Amtsärzten, die die dienstliche Tätigkeit versichert hätten, gelte das Impfen im Rahmen der H1N1-Aktion als zuschlagsfrei mitversichert. Nicht möglich ist nach Angaben der DÄV eine Ausschnittsdeckung, die nur die Tätigkeit als H1N1-Impfarzt umfasst.

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