Schwiegereltern können Geschenke zurückfordern

Veröffentlicht:

KARLSRUHE (dpa). Schwiegereltern können künftig ihre Geschenke an den Ex-Partner des Kindes leichter zurückfordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung geändert. Bislang hatten Schwiegereltern nach der Scheidung ihres Kindes kaum eine Chance, Zahlungen - zum Beispiel für ein Haus - zurückzufordern.

Nach neuer Rechtsprechung sind die Ehe der Kinder und die Beziehung der Eltern zum Schwiegerkind jedoch unabhängig voneinander zu betrachten. Damit handelt es sich um eine Schenkung, deren geschäftliche Grundlage mit dem Scheitern der Ehe wegfällt. Dadurch werde die Möglichkeit einer "zumindest partiellen Rückabwicklung" ermöglicht", heißt es in dem Urteil.

Az.: XII ZR 189/06

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein

Lesetipps
Ei Spiegelei in einer Pfanne

© Kevsan / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Sind Eier wirklich so gefährlich für Herz und Gefäße?