Sechs Jahre sind Maximaldauer für Sozialverfahren

KASSEL (mwo). Sozialgerichtsverfahren, die sich extrem lange hinziehen, haben auch schon Vertragsärzte erlebt. Im Streitfall können sie sich jetzt auf einen Beschluß des Bundessozialgerichts in Kassel berufen. Danach verletzt ein sehr langes Verfahren in der Regel das Menschenrecht auf eine gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist.

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