Versicherungstipp

Selbstbehalt bei Mietwagen vermeiden

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KÖLN. Wer im Urlaub mit einem Mietwagen unterwegs ist, sollte darauf achten, dass der Versicherungsvertrag auf Kürzungen bei grober Fahrlässigkeit verzichtet. Das rät die Stiftung Warentest. Sonst kann es zu bösen Überraschungen kommen und der Fahrer bleibt trotz Vollkasko auf einem Schaden sitzen.

Das zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück: Ein Autofahrer war mit einem anderen Pkw zusammengestoßen, weil er in das Navigationsgerät geschaut hatte. Der Versicherer musste nur 65 Prozent des Schadens übernehmen (Az.: 2 O 1300/17). Grundsätzlich empfiehlt es sich, bei Mietwagen nur Angebote mit Vollkasko zu buchen, bei denen im Schadensfall keine Selbstbeteiligung anfällt.

Wichtig: Meist gehören Reifen und Fensterscheiben nicht zum Vollkaskoschutz, sie sollten aber mitversichert werden. Empfehlenswert ist, vor Antritt der Fahrt einen Blick in die Haftpflichtversicherung des Mietwagens zu werfen. Manche Anbieter im Ausland haben nur eine sehr geringe Versicherungssumme vereinbart. Sie sollte aber mehrere Millionen Euro betragen. (acg)

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