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Versorgungswerke

Sicherheit für Anwälte

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BERLIN. Angestellte Rechtsanwälte in Unternehmen und Verbänden können künftig wieder in ihre berufsständischen Versorgungswerke einzahlen statt in die gesetzliche Rentenversicherung.

Ein entsprechendes Gesetz sollte der Bundestag am Donnerstag beschließen. Am Freitag wird es voraussichtlich durch den Bundesrat gehen.

Grund für den Handlungsbedarf des Gesetzgebers waren Urteile des Bundessozialgerichtes, die die früher üblichen Befreiungen von der Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte zuletzt ausgeschlossen hatten.

"Mit der Verabschiedung stellen wir den Status quo vor den Urteilen des Bundessozialgerichts wieder her", so Dr. Jan Marco Luczak, zuständiger Berichterstatter in der Unionsfraktion im Bundestag.

Für die zuletzt ebenfalls ins Visier der Rentenversicherung geratenen angestellten Ärztinnen und Ärzte gibt es dagegen noch keine gesetzliche Lösung.

Dies sei mit der SPD nicht umzusetzen gewesen, so Luczak auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". (ger)

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