Direkt zum Inhaltsbereich

Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Die Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch.

Veröffentlicht:

Das Gericht ordnete eine Übergangsregelung an. Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Der Gesetzgeber müsse ein neues Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung schaffen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebung

Bundesrat winkt Apothekenreform durch

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Spitzensport schützt – und hinterlässt Spuren

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie kommuniziert man Zahlen und Risiken verständlich, Dr. Lühnen?

Lesetipps
Einzelne Bilder von Lebensmitteln die reich an Histamin sind.

© PhotoSG / stock.adobe.com

Mythos mit Nebenwirkungen

Verdacht auf Histaminintoleranz: Wie Sie jetzt vorgehen

Schatten eines übergewichtigen Menschen an einer Wand.

© Luluraschi / stock.adobe.com

Fettleibigkeit beginnt im Gehirn

Adipositas: Wechselspiel zwischen Genetik, Hirn und Mikrobiom