Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Die Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch.

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Das Gericht ordnete eine Übergangsregelung an. Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Der Gesetzgeber müsse ein neues Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung schaffen.

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Verfassungsgericht: Triage-Regelung nicht mit Grundgesetz vereinbar

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