Direkt zum Inhaltsbereich

Sicherungsverwahrung ist verfassungswidrig

KARLSRUHE (dpa). Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Die Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht am Mittwoch.

Veröffentlicht:

Das Gericht ordnete eine Übergangsregelung an. Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben, sagte Gerichtspräsident Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Der Gesetzgeber müsse ein neues Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung schaffen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Anpassung Schutzimpfungs-Richtlinie

Indikationsunabhängige Corona-Impfung künftig für Kassenpatienten erst ab 75

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Warnzeichen früh erkennen

Immundefekte: Das ist die Basisdiagnostik für die Praxis

Porträt

Wie ein Hausarzt mit seinem„Medmobil“ Obdachlose versorgt

Lesetipps
Echzeitdarstellung der Blutzuckermessung auf einem Smartphone

© Remigiusz Góra / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Ursache rezidivierender Hypoglykämien