Silikon-Skandal: Erste Klage eingereicht

Minderwertige Brustimplantate aus Industriesilikon wurden ihnen als sichere Produkte verkauft. Jetzt zieht auch in Deutschland die erste betroffene Frau vor Gericht. Ihre Anwälte vertreten angeblich schon etwa 50 Geschädigte.

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MÜNCHEN/KARLSRUHE (dpa). Im Skandal um gefährliche Brustimplantate der französischen Firma PIP hat die erste Betroffene in Deutschland Klage eingereicht.

Die 29-Jährige fordert 100.000 Euro unter anderem als Schmerzensgeld sowie für mögliche künftige Schäden. Die Klage richtet sich gegen den Chemikalienhändler Brenntag, den TÜV Rheinland und den behandelnden Arzt.

Weitere Klagen würden vorbereitet, sagte ihr Münchner Anwalt Christian Zierhut. Laut seiner Kanzlei ist es die erste Klage bundesweit. Ein Sprecher des Karlsruher Landgerichts bestätigte am Montag den Eingang der Klage.

"Momentan vertreten wir schon an die 50 Geschädigte. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass man den Sachverhalt grundsätzlich aufarbeitet und entscheidet, ob man außergerichtlich Ansprüche stellt oder Klage einreicht", sagte Zierhut.

Zuständig sind die Gerichte an den Orten, an denen die Eingriffe vorgenommen wurden.

Vorwurf: Mangelnde Aufklärung

"Wir sehen für unsere Klagen gute Erfolgschancen, besonders gegen die Ärzte. Den Ärzten werfen wir vor, in fast allen Fällen die Frauen unzureichend über Risiken informiert zu haben.

Zumeist haben sie "verharmlost" und zu wenig darüber aufgeklärt, dass die Implantate auch reißen könnten und Ähnliches", erläuterte die Kanzlei. Das verwendete Billigprodukt hätte niemals implantiert werden dürfen.

Dem TÜV Rheinland werfen die Anwälte vor, zu Unrecht eine CE-Zertifizierung abgegeben zu haben. Der TÜV hatte dazu bereits mitgeteilt, bei den regelmäßigen Kontrollen seien stets das korrekte Silikon und die korrekten Dokumente präsentiert worden.

Der TÜV Rheinland sei betrogen worden und habe deswegen schon vor einem Jahr Strafanzeige gegen PIP gestellt.

Erfolgreiche Klage in Frankreich

Auch der Chemiehändler Brenntag hatte Vorwürfe zurückgewiesen. "Es ist bis heute unklar, inwieweit die von Brenntag gelieferten Produkte überhaupt in den Implantaten verarbeitet wurden", hieß es Mitte Januar in einer Mitteilung.

Die Silikon-Öle seien eindeutig nur für die industrielle Verwendung gekennzeichnet gewesen. Es gebe keine gesetzliche Vorgabe für Lieferanten, Kontrollen über die Weiterverwendung durchzuführen.

In Frankreich hatte ein Gericht nach Informationen der Nachrichtenagentur AFP bereits den Versicherer des insolventen Herstellers PIP zu 4000 Euro Schadenersatz verurteilt.

Der Richter aus Avignon gab damit der Klage einer 31-jährigen Betroffenen statt, der ein PIP-Silikonkissen eingesetzt worden war.

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