BVerwG zur Arzneimittel-Info

So muss der Beipackzettel aussehen

„Richtig, knapp, präzise und anwendungsbezogen“: Das Bundesverwaltungsgericht bekräftigt schärfere Vorgaben zum Beipackzettel.

Veröffentlicht:

Leipzig. Die Fachinformationen zu einem Arzneimittel müssen „richtig, knapp und präzise sowie anwendungsbezogen“ sein. Ergebnisse aus Tiermodellen dürfen daher nur angeführt werden, wenn sie Schlussfolgerungen auf die Behandlung von Menschen zulassen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem aktuell veröffentlichten Urteil. Es setzte damit eine Neuregelung des Arzneimittelgesetzes 2015 um.

Im Streitfall geht es um ein pflanzliches Arzneimittel. Bei der Zulassung waren auch Erkenntnisse aus Tiermodellen zu den pharmakodynamischen Eigenschaften in die Fachinformation aufgenommen worden.

Einem Antrag der Herstellerin auf Verlängerung der Zulassung kam das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach, es gab dem Unternehmen aber auf, die Angaben über die pharmakodynamischen Eigenschaften in der Fachinformation zu streichen.

Anwender im Blick

Dagegen wehrte sich die Herstellerin. Bei pflanzlichen Arzneimitteln sei es üblich, die Ergebnisse von In-vitro-Untersuchungen in die Fachinformation aufzunehmen.

Nach dem Leipziger Urteil ist dies inzwischen aber nur noch eingeschränkt zulässig. Laut Gesetz müssten die Fachinformationen „sachlich richtig, knapp und präzise sein“. Nur so erfüllten sie den Zweck einer schnellen und präzisen Information.

„Mit der restriktiveren Zulassung weiterer Angaben soll verhindert werden, dass die Verwender von den Pflichtinformationen abgelenkt werden“. Weitere Angaben seien danach nur zulässig, wenn sie Schlüsse auf die Anwendung beim Menschen erlauben. Dies sei hier schon deshalb nicht möglich, weil die In-vitro-Ergebnisse mit weit höheren Konzentrationen erzielt worden seien. (mwo)

Bundesverwaltungsgericht, Az.: 3 C 22.18

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebungsvorhaben des BMG

Was das Gesundheitsministerium plant – und was es liegenlässt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorbeugen ist besser als heilen

Wie die Infektionsprophylaxe bei Krebspatienten gelingt

Lesetipps
Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Zoster-Impfung keine Hilfe bei Lippenherpes

Bei der Frage, ob und wann die Nieren gespült werden sollten, herrscht Uneinigkeit.

© Hifzhan Graphics / stock.adobe.com

Akutes Nierenversagen

Fragwürdige Nierentherapien: Nicht unnötig spülen!