So sieht die Finanzspritze für BAG und Co. aus

Am 1. Juli treten die neuen Regeln für den Kooperationszuschuss in Kraft. Und der kann sich auch auf die QZV auswirken. Doch längst nicht jede KV geht diesen Weg.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Nicht in jeder KV erhalten Kooperationen gleich mehrere Finanzspritzen für ihren Geldbeutel.

Nicht in jeder KV erhalten Kooperationen gleich mehrere Finanzspritzen für ihren Geldbeutel.

© Heino Pattschull / fotolia.com

Der RLV-Bescheid fürs dritte Quartal dürfte für viele ärztliche Kooperationen einige Überraschungen bereit halten. Denn nun ist es soweit, den Zuschuss auf ihr Regelleistungsvolumen (RLV) erhalten nur noch echte Kooperationen.

Was dabei vielen Praxen nicht geläufig war: Die KVen können die neuen Zuschlagsregeln auch auf die qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) anwenden. Eine Umfrage unter den KVen zeigt allerdings: Ein einheitliches Vorgehen gibt es nicht, jede KV kocht hier ihr eigenes Süppchen.

Kooperationsgrad von mindestens zehn Prozent verlangt

Dabei hören sich die Regeln für den Zuschlag komplizierter an, als sie sind. Betroffen sind an sich nur standort- und fachübergreifende Kooperationen. Diese müssen (wie berichtet) - egal ob es sich um eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), MVZ oder Praxis mit angestellten Ärzten handelt - einen bestimmten Kooperationsgrad nachweisen, um ein höheres RLV zu erhalten.

Bei standortübergreifenden fach- und schwerpunktgleichen Zusammenschlüssen wird nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses Ende 2010 ein Kooperationsgrad von mindestens zehn Prozent verlangt. Dann ist ein RLV-Zuschlag von ebenfalls zehn Prozent möglich. Der Kooperationsgrad errechnet sich hierbei aus dem Verhältnis von RLV-relevanten Arztfällen zu den Behandlungsfällen einer Kooperation.

Etwas komplizierter wird es bei fach- und schwerpunktübergreifenden Zusammenschlüssen. Hier wird in Abhängigkeit vom errechneten Kooperationsgrad in Fünferschritten ein RLV-Aufschlag zwischen zehn und 40 Prozent gewährt. Eine BAG mit einem Kooperationsgrad unter zehn Prozent erhält keinen Zuschlag, zwischen zehn bis 15 Prozent gibt es einen 10-prozentigen Zuschlag, bei einem Kooperationsgrad zwischen 15 und 20 Prozent einen 15-prozentigen Zuschlag usw.

Nicht standortübergreifende fach- und schwerpunktgleiche Kooperationen erhalten wie bisher einen pauschalen Aufschlag aufs RLV von zehn Prozent.

Nur vier von 13 KVen nutzen die Möglichkeit

Genau diese Regeln können gemäß eines anderen Beschlusses des Bewertungsausschusses auch auf die QZV angewendet werden. Von den 13 KVen, die der "Ärzte Zeitung" geantwortet haben, nutzen diese Möglichkeit aber nur vier KVen. Unter ihnen die KV Berlin, die den QZV-Zuschlag wiederum nur den Radiologen zugesteht. Und dort auch nur bei den QZV für MRT, CT und konventionelles Röntgen.

Die KV Schleswig-Holstein gewährte auch bisher auf ausgewählte QZV BAG-Aufschläge. Daher habe sie sich entschieden, BAG-Aufschläge nun auf alle QZV und Praxisbesonderheiten von Amts wegen zu gewähren, so Pressesprecher Marco Dethlefsen. Ebenfalls genutzt wird die neue Möglichkeit, auch die QZV aufzuwerten, von den KVen Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

Ganz anders sieht das Bild in Thüringen und Bayern aus: Da dort die QZV ausschließlich nach Leistungsfällen berechnet würden, heißt es aus beiden KVen, würden auch keine Zuschläge gewährt.

Denn durch die Berechnung nach Leistungsfällen könnten Praxen, die Patienten gemeinsam durch mehrere Teilnehmer versorgten, eine höhere Obergrenze erhalten, erklärt Kirsten Warweg von der KV Bayerns. "Aus diesem Grund haben wir in Bayern die BAG-Zuschlagssystematik auch nur auf das RLV angewandt."

Eine andere Begründung liefert die KV Westfalen-Lippe, in der die Zuschläge ebenfalls nicht auf die QZV gewährt werden: Hier liege es daran, dass die QZV in Westfalen-Lippe fast ausschließlich Leistungen umfassen würden, die bis zum zweiten Quartal 2010 außerhalb des RLV vergütet wurden und somit auch nicht von der bis dahin gültigen Zuschlagsregelung betroffen gewesen seien.

Neue Regeln hätten kommen sollen

Und genau im Herbst 2010 hätten eigentlich neue Regeln in Kraft treten sollen. Doch dies wurde vom Bewertungsausschuss zwei Mal nach hinten verschoben (wir berichteten). Ebenfalls keinen QZV-Zuschlag erhalten Kooperationen in Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein.

Die KV Niedersachsen stecke derzeit noch in intensiven Verhandlungen mit den Kassen, berichtet Pressesprecher Detlef Haffke. Und in Nordrhein wurde das arztgruppenspezifische Verteilungsvolumen der Fachärzte für Radiologie und Nuklearmedizin erhöht, da diese Fachrichtungen durch die Neuregelung stark benachteiligt gewesen werden.

Denn, so die KV Nordrhein, ein überwiegender Teil der Ärzte dieser Fachgruppe würde einen Großteil ihrer Leistungen über QZV abrechnen. Da der Kooperationszuschlag in Nordhrein aber nur aufs RLV gewährt wird, würde es hier zu einer überproportionalen Benachteiligung kommen.

Zur Tabelle mit den RLV-Zuschlägen für übergreifende Kooperationen

Lesen Sie dazu auch: Enge Kooperation wird ab Juli mit Geldspritze belohnt

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