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Besserverdienende

Soli: Bundesfinanzhof urteilt Ende Januar

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München. Über ein Ende des Solidaritätszuschlags wird womöglich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheiden müssen. Die Entscheidung, ob eine Klage gegen die mittlerweile nur noch von Besserverdienenden bezahlte Abgabe dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe vorgelegt wird, will der Bundesfinanzhof in München am 30. Januar verkünden. Das sagte BFH-Präsident Hans-Josef Thesling zum Abschluss der mündlichen Verhandlung am Dienstag (17.01.) Eine Tendenz ließ der IX. Senat jedoch nicht erkennen.

Beantragt haben das die Kläger in einem seit drei Jahren laufenden Rechtsstreit mit dem Finanzamt Aschaffenburg, unterstützt wird die Klage vom Bund der Steuerzahler. Sie argumentieren, dass der Zuschlag nach dem Auslaufen des Solidarpakts II verfassungswidrig geworden sei, weil der ursprüngliche Zweck - die Finanzierung der deutschen Einheit - entfallen ist. Darüber hinaus werfen die Kläger und ihre Anwälte dem Bund einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vor, weil nur noch eine kleine Minderheit der Steuerzahler die Abgabe zahlen muss – rund zehn Prozent – die große Mehrheit jedoch nicht. (dpa)

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