Sonderbedarfszulassungen sind anfechtbar
KASSEL(mwo). Niedergelassene Ärzte können gegen Ermächtigungen und auch Sonderbedarfszulassungen von Wettbewerbern vorgehen. Das hat am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Sie müssen aber darlegen, inwieweit ihre Rechte beeinträchtigt werden.