Manteltarif

Sonderzahlung für MFA steigt auf bis zu 60 Prozent

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Bochum. Zum Dezember tritt die nächste Stufe des 2017 geänderten Manteltarifs für Medizinische Fachangestellte in Kraft, erinnert der Verband medizinischer Fachberufe: Für MFA ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit erhöht sich dann die tarifliche Sonderzahlung, die zum 1. Dezember fällig ist, von bisher 55 auf dann 60 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsentgeltes. Im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt die Sonderzahlung 50 Prozent.

Anspruch auf eine Sonderzahlung nach Manteltarif haben ausgelernte MFA, die zum 1. Dezember mindestens sechs Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren. Für Auszubildende gilt eine Frist von drei Monaten. Der Arbeits- oder Ausbildungsvertrag darf zudem nicht gekündigt sein. Auch Ausbildungsjahre und Elternzeit werden bei der Beschäftigungszeit berücksichtigt.

Mit dem 2017 geänderten Manteltarifvertrag wurde vereinbart, ab 2018 eine Hälfte des 13. Gehaltes auf das monatliche Bruttoeinkommen umzulegen und die andere Hälfte in eine Sonderzahlung umzuwandeln. (mu)

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