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Spendenaktionen unter der Lupe

BREMEN (stg). Das als "Spenden-TÜV" geltende Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) setzt sich dafür ein, dass wieder in allen Bundesländern Sammlungsgesetze gelten sollten, damit Spender besser geschützt werden.

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In den vergangenen Jahren hatten acht der 16 Länder ihr jeweiliges Gesetz abgeschafft, um einen "Beitrag zum Bürokratieabbau" zu leisten. "Das ist ein riesengroßes Problem", wie die Leiterin der DZI-Spendenberatung, Christel Neff, die Situation einschätzt.

Die früher üblichen Gesetze sahen vor, dass vor Sammelaktionen auf Straßen und an Haustüren eine amtliche Genehmigung eingeholt und hinterher Rechenschaft über die Einnahmen abgelegt werden musste. In den Ländern ohne Gesetz "kann sich jetzt jeder mit Sammelbüchsen hinstellen", so Neff.

Gerade bei Straßensammlungen, so Neff, "fühlen sich viele Menschen überrumpelt". Ohne das staatliche Anmeldeverfahren könnten sie nicht mehr einschätzen, ob sie es mit einem schwarzen Schaf oder mit der großen Mehrheit der seriösen Organisationen zu tun hätten. Abgeschafft wurden die Schutzvorschriften bisher in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Unseriöse Organisationen können in diesen Ländern nur komplett verboten werden. Dafür müssten sie strafbare oder verfassungswidrige Zwecke verfolgen. Daneben können Straftaten einzelner Verantwortlicher geahndet werden.

Bei Straßensammlungen unbekannter Vereine rät Neff, "Zurückhaltung zu wahren und nichts auf der Straße zu unterschreiben", insbesondere keine längerfristigen Fördermitgliedschaften abzuschließen. Im Zweifel könne man sich kostenlos beim DZI erkundigen - einer Stiftung bürgerlichen Rechts, die von Staat, Wirtschaft und Sozialverbänden getragen wird und für seriöse Organisationen Spenden-Siegel vergibt.

Infos zu Spendensammlungen im Netz unter www.dzi.de

Transparenz ist das A und O bei Sammlungen.

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