Datenklau im BMG

Staatsanwaltschaft darf von "Lobbyist" reden

Dürfen Staatsanwälte in der Spionageaffäre beim BMG von "Datenklau" und einem "Apothekenlobbyisten" sprechen? Ja, dürfen sie, hat nun ein Gericht entschieden.

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BERLIN. In der Affäre um einen mutmaßlichen Diebstahl von vertraulichen Daten aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) darf die zuständige Berliner Staatsanwaltschaft von einem "Datenklau" und Vorwürfen gegen einen ehemaligen "Apothekenlobbyisten" sprechen. Das hat jüngst das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss entschieden.

Zur Erinnerung: Vor einem Jahr war bekannt geworden, dass ein ehemaliger Lobbyist aus der Apothekenszene über einen IT-Spezialisten im BMG vertrauliche Daten ausspioniert haben soll. Ende Januar dieses Jahres hatte die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin Anklage gegen beide erhoben.

In ihrer Pressemitteilung sprach die Ermittlungsbehörde von "Datenklau" und Vorwürfen gegen einen ehemaligen "Apothekenlobbyisten". Dagegen wehrte sich der betreffende Mann vor dem Verwaltungsgericht. Er fand die Bezeichnungen unsachlich und despektierlich.

Das sah das VG Berlin anders: Die Staatsanwälte hätten das Sachlichkeitsgebot durchaus gewahrt. Die Begriffe seien "schlagwortartig" verwendet worden. Die Formulierungen seien zuvor bereits monatelang in den Medien zirkuliert. Die Bezeichnungen hätten daher einen Wiedererkennungswert.

Gegen das Urteil ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht möglich. (eb)

VG Berlin, Az.: 1 L 17.14

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