Ausspionieren von Bürgern

Staatstrojaner – FDP reicht Verfassungsbeschwerde ein

Veröffentlicht:

BERLIN. Die FDP hat gegen das Ausspionieren der Privat- und Intimsphäre von Bürgern durch Staatstrojaner auf Handys, Tablets oder Computern Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er sei überzeugt, dass diese Online-Durchsuchung zur Verbrecherjagd unverhältnismäßige Eingriffe ermögliche, so der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, am Montag in Berlin.

Fraktionsvize Stephan Thomae unterstrich, dass sich Verbrecher ständig neuer Methoden und Techniken bedienten. Allerdings müsse der Staat im Kampf dagegen immer wieder die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Bürgerrechte und Privatsphäre von Bürgern prüfen. Der frühere FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch warnte: "Wir geraten an die Grenzen eines Überwachungsstaates."

Seit rund einem Jahr darf die Polizei zur Aufklärung von Straftaten via Spionage-Software beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Die Software greift die Kommunikation direkt beim Schreiben oder Lesen ab, solange sie nicht für den Versand verschlüsselt ist (Quellen-Telekommunikationsüberwachung).

Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche Daten durchforsten dürfen. Bis 2017 waren solche Maßnahmen nur zur Terrorabwehr erlaubt. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kritik bleibt bestehen

So nutzt ein Kinderarzt die ePA

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?

Steckt da die richtige Karte drin, oder muss sie etwa zum Jahreswechsel ausgetauscht werden? Die KBV warnt Vertragsarztpraxen vor Untätigkeit bei älteren Konnektoren und Arztausweisen, weil anderenfalls der TI-Zugang blockiert wäre.

© Ingenico Healthcare

Austausch notwendig

KBV rät dringend: Jetzt Ersatz für ältere Konnektoren beschaffen