Direkt zum Inhaltsbereich

Ausspionieren von Bürgern

Staatstrojaner – FDP reicht Verfassungsbeschwerde ein

Veröffentlicht:

BERLIN. Die FDP hat gegen das Ausspionieren der Privat- und Intimsphäre von Bürgern durch Staatstrojaner auf Handys, Tablets oder Computern Verfassungsbeschwerde eingereicht. Er sei überzeugt, dass diese Online-Durchsuchung zur Verbrecherjagd unverhältnismäßige Eingriffe ermögliche, so der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Marco Buschmann, am Montag in Berlin.

Fraktionsvize Stephan Thomae unterstrich, dass sich Verbrecher ständig neuer Methoden und Techniken bedienten. Allerdings müsse der Staat im Kampf dagegen immer wieder die Verhältnismäßigkeit von Eingriffen in Bürgerrechte und Privatsphäre von Bürgern prüfen. Der frühere FDP-Rechtspolitiker Burkhard Hirsch warnte: "Wir geraten an die Grenzen eines Überwachungsstaates."

Seit rund einem Jahr darf die Polizei zur Aufklärung von Straftaten via Spionage-Software beispielsweise Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp mitlesen. Die Software greift die Kommunikation direkt beim Schreiben oder Lesen ab, solange sie nicht für den Versand verschlüsselt ist (Quellen-Telekommunikationsüberwachung).

Noch weiter geht die Online-Durchsuchung, bei der die Ermittler sämtliche Daten durchforsten dürfen. Bis 2017 waren solche Maßnahmen nur zur Terrorabwehr erlaubt. (dpa)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München

Weniger Bürokratie

Wie nützt Digitalisierung?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7].  Pfizer Deutschland GmbH

© Pfizer Deutschland GmbH

Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pfizer Pharma GmbH, Berlin
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Diskriminierung

Rassismus in der Hausarztpraxis: Warum Hinschauen die Versorgung verbessert

Lesetipps