Steuerberater muss aufklären

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HANNOVER (reh). Ärzte, deren Steuerberater sie nicht rechtzeitig auf steuerrechtliche Irrtümer hinweisen, könnten Schadenersatzansprüche geltend machen. Hilfe bietet ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle. Kommt es danach zu einer rechtmäßigen Steuernachforderung und der Mandant kann nachweisen, dass er bei pflichtgemäßer Aufklärung keinen finanziellen Schaden erlitten hätte, sei dies ein Haftungsfall.

Az.: 3 U 170/09

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