Steuergerechtigkeit für Auslandsdeutsche

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LUXEMBURG (mwo). Bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer dürfen Deutsche, die länger im EU-Ausland leben, nicht mehr benachteiligt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die deutschen Regeln verstießen gegen den EU-Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Strittig bleibt die Rechtmäßigkeit der Trennung nach Nationalität.

Az.: C-510/08

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