Krankheitskosten

Steuern sparen nur mit Vorab-Attest

Der Bundesfinanzhof beugt sich einer gesetzlichen Neuregelung im Steuervereinfachungsgesetz aus dem vergangenen Jahr. Damit greift die Regelung auf für noch offene Altfälle.

Veröffentlicht:
Einkommenssteuer: Steuernachlass für Krankheit nur bei Vorab-Attest.

Einkommenssteuer: Steuernachlass für Krankheit nur bei Vorab-Attest.

© b.neeser / fotolia.com

MÜNCHEN (mwo). Krankheitsbedingte Ausgaben können nicht mehr so einfach steuermindernd geltend gemacht werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München ist künftig wieder ein vorab ausgestelltes Attest notwendig.

Der BFH bestätigte entsprechende Vorgaben des Steuervereinfachungsgesetzes 2011. Dass diese für noch offene Streitfälle auch rückwirkend angewandt werden sollen, sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden".

Als "außergewöhnliche Belastung" gelten Ausgaben, die im Einzelfall "zwangsläufig" anfallen, obwohl andere Bürger in gleichen Familienverhältnissen und mit vergleichbarem Einkommen diese Ausgaben nicht haben.

Bei Gesundheitsausgaben war die Hürde für den Steuerabzug bereits früher, bis Ende 2010, hoch: Schon im Vorfeld jeder Ausgabe mussten kranke Menschen nicht nur an ihre Gesundheit, sondern auch an ihre Steuererklärung denken und sich vorab durch einen Amts- oder Vertrauensarzt bestätigen lassen, dass die Behandlung oder anderer Ausgaben medizinisch notwendig sind.

Ende 2010 hatte der BFH diese eigene Rechtsprechung allerdings aufgegeben und entschieden, dass das Gesetz ein solches Vorab-Attest nicht verlangt. Darauf reagierte der Gesetzgeber und fügte mit dem "Steuervereinfachungsgesetz 2011" genau solche Voraussetzungen ein.

Danach ist beispielsweise für Kuren und Psychotherapie ein vorab ausgestelltes amtsärztliches Attest erforderlich. Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel reicht - aber ebenfalls im Vorfeld - eine ärztliche Verordnung aus.

Dem musste sich der BFH nun beugen: Die neuen gesetzlichen Anforderungen sind rechtmäßig und können auch rückwirkend angewandt werden, heißt es in dem Urteil.

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar wegen Schmerzen an Hals- und Lendenwirbelsäule für 2006 die Kosten einer gemeinsamen Kur in Höhe von gut 2800 Euro geltend gemacht.

Weil überwiegend keine im Vorfeld ausgestellten Atteste vorlagen, erkannte das Finanzamt dies nicht an. Die Klage blieb nun vor dem BFH ohne Erfolg.

Az.: VI R 74/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Willkommenskultur

Neu im Team? Was Praxen beim Onboarding beachten sollten

Lesetipps
Impfung gegen Gelbfieber: Ist eine Auffrischung nötig?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Impfung gegen Gelbfieber: Ist eine Auffrischung nötig?

Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren