Steuersünden kosten Arzt die Approbation

LÜNEBURG/HANNOVER (dpa). Ein notorischer Steuersünder darf kein Arzt sein. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden.

Veröffentlicht:

Damit bestätigte das OVG ein Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover. Durch sein "schwer wiegendes, beharrliches steuerliches Fehlverhalten" sei der Arzt zur Ausübung seines Berufes "unwürdig". Im konkreten Fall geht es um einen Augenarzt, der zehn Jahre lang erhebliche Teile seines Praxiseinkommens beim Finanzamt nicht angegeben hatte. Sein Steuerrückstand einschließlich Zinsen beträgt 877 000 Euro.

Wegen Steuerhinterziehung wurde er bereits zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Zur Begründung für seine falschen Angaben in den Steuererklärungen hatte der Arzt eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation angeführt. Das Finanzamt hatte dies wegen der Einkünfte von durchschnittlich mehr als 200 000 Euro pro Jahr als "aberwitzig" bezeichnet.

Wer als Arzt dem Fiskus Steuern in dieser Weise und mit solcher Beharrlichkeit entziehe, so das OVG, verliere "auch ohne unmittelbar berufsbezogenes Fehlverhalten das notwendige Vertrauen in die vorrangig am Wohle seiner Patienten ... orientierte ärztliche Berufsausübung".

Az.: 8 LA 197/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?