Steuertricks bei Abfindungen nur bedingt möglich

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Gekündigte Arbeitnehmer dürfen auch künftig nicht ihre Abfindungen aufspalten, um mit diesem Steuertrick mehr Geld in der Tasche zu haben. Das hat nach Angaben des Bundestags-Pressedienstes das Finanzministerium am Mittwoch in Berlin klargestellt. Auf einen Schlag ausgezahlte Abfindungen dürften nicht auf mehrere Jahre aufgeteilt werden, um die Steuerlast zu senken.

Ein kürzlich bekannt gewordenes Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH), das einem Arbeitnehmer die Aufteilung einer Abfindung auf mehrere Jahre erlaubt hatte (wir berichteten), beziehe sich auf eine alte, inzwischen geänderte Rechtslage. Dies habe die Regierung in einer Sitzung des BundestagsFinanzausschusses mitgeteilt.

Eine Hintertür gibt es aber: Sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Fälligkeitsvereinbarung abschließen, könne die Auszahlung der Abfindung auf mehrere Jahre verteilt werden. Entscheidend für die Besteuerung sei der Zeitpunkt, an dem das Geld ausgezahlt worden sei.

Nach dem arbeitnehmerfreundlichen Grundsatzurteil des BFH können bei einer Kündigung Arbeitgeber und der Mitarbeiter die Auszahlung einer Abfindung so legen, dass weniger Steuern fällig werden. Danach kann die Abfindung in zwei Beträge aufgespalten werden, die in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ausbezahlt werden. Bei dem Urteil ging es um den Fall einer im Herbst 2000 gekündigten Angestellten.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Warum der Goldpreis weiter steigen wird

Finanzmärkte

apoBank blickt optimistisch auf das Anlagejahr 2026

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

10 Fragen, 10 Antworten

Ausgeschlafen trotz Schichtdienst: Wie das klappen kann

Interview

Wie Ärzte in Stresssituationen richtig reagieren können

Lesetipps
Umrisse mehrere Menschen in bunten Farben.

© Pandagolik / stock.adobe.com

Krebs in Deutschland

Bei zwei Krebsarten nahm die Sterblichkeit am stärksten ab

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an