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BFH: Steuertrick bei Abfindung erlaubt

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MÜNCHEN (mwo). Eine wegen Entlassung gezahlte Abfindung darf aufgespalten werden, um die Steuerlast für den Arbeitnehmer zu senken. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Er gab damit einer Steuerzahlerin in Baden-Württemberg recht (Az: IX R 1/09). Diese lies sich den steuerfreien Anteil der Abfindung im Jahr der Entlassung (in 2000) und den Rest im Januar 2001 auszahlen.

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