Elektronischer Arztausweis

Stimmt der Mehrwert, steigen auch die Nutzerzahlen

Der Dornröschen-Schlaf des elektronischen Arztausweises währt schon viele Jahre. Doch 2018 könnte die Signaturkarte für Heilberufler endgültig wachgeküsst werden. Die Frage ist nur, wer der Prinz sein wird: die elektronische Gesundheitskarte oder die digitale Überweisung?

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Darauf haben Laborärzte, aber auch nicht wenige ihrer Zuweiser schon lange gewartet: Die seit Sommer dieses Jahres mögliche digitale Überweisung ermöglicht es Ärzten, in der Labordatenkommunikation erhebliche Effizienzreserven zu heben.

Die Vorteile für alle Beteiligten liegen auf der Hand: Heute entsteht ein Laborauftrag (Muster 10) im Praxisrechner, das Formular wird dann ausgedruckt, der Auftrag auf Papier wird dem Laborboten mit aufgeklebtem Barcode mitgegeben. Im Labor werden die Daten aus dem Formular eingescannt und müssen dann abgeglichen werden. "Diese Medienbrüche lassen sich jetzt vermeiden", so Armin Flender, Geschäftsführer von Signaturkartenanbieter medisign.

Digital signiert auf die Leitung

Über eine digitale Überweisung nach Muster 10 könne der Auftrag digital signiert auf die Datenleitung gehen und habe dann dieselbe Rechtskraft wie vorher das Formular auf Papier – aber der Scan-Vorgang entfalle und damit auch der Abgleich, ob der Auftrag auch korrekt aufgenommen ist. Bei einer Beauftragung der Laborgemeinschaft ist nicht einmal eine digitale Signatur erforderlich.

Einsparungen ergeben sich aber auch in der zuweisenden Praxis: "Es muss kein Papier mehr bedruckt werden, und auch die Druckerkosten fallen weg. 500 Formulare jeweils à zehn Cent – das ist auch Geld", erläutert Flenders Geschäftsführer-Kollege Peter Schlögell von medisign. Gerade bei Ärzten, die viele Dokumente zu signieren haben, etwa Laborärzte, die Proben an ein anderes Labor weiter überweisen, oder auch Fachärzte, die täglich viele Arztbriefe zu unterzeichnen haben, ist es auch ein Zeitfaktor, wenn sie die Stapelsignatur, wie sie der E-Arztausweis ermöglicht, nutzen. Vor allem Laborärzte versuchen daher, die Prozesse mit den Ärzten, mit denen sie zusammenarbeiten auf eine neue Plattform zu stellen.

Honorar für Arztbrief Rohrkrepierer

"Wenn es Anwendungen mit Mehrwert gibt, die jeden Tag genutzt werden, dann steigen auch die Nutzerzahlen", sagt Flender. So habe sich die Anzahl der von medisign ausgegebenen E-Arztausweise seit Mitte 2016 auf fast 7000 Karten nahezu verdoppelt. Die digitale Laborüberweisung könnte damit den Prozess der Digitalisierung schon voranbringen, bevor die Anwendungen der Gesundheitskarte wie der E-Medikationsplan wirksam werden. Der E-Arztbrief als Schrittmacher für den eHBA habe sich dagegen als Rohrkrepierer erwiesen, weil das Honorar von 28 Cent für den Versender niedriger liegt als die 55 Cent, die immer noch für das ungleich unsichere Fax bezahlt werden.

Im ersten Halbjahr 2018 wird sich das Augenmerk der Vertragsärzte voraussichtlich zunächst mehr auf den Praxisausweis (SMC-B) verlagern, weil die Frist für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur Ende des kommenden Jahres ausläuft und ohne Praxiskarte der Konnektor nicht in Betrieb genommen werden kann. "Hier können die Ärzte durchaus noch warten, bis sich der Markt vernünftig aufgestellt hat", empfiehlt Peter Schlögell. Die Förderung für die Praxiskarte ist nicht gestaffelt, das heißt, Ärzte, die später bestellen, erhalten dennoch dieselbe Förderung. Wenn mehrere Anbieter auf dem Markt seien, könnten sich die Konditionen für Ärzte im Wettbewerb aber möglicherweise noch verbessern.

Der Weg zur Karte

Zwei Chipkarten benötigen Vertragsärzte, um sich in der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen zu können: den Praxisausweis (SMC-B) und den elektronischen Arzt- oder Heilberufeausweis (eHBA).

» Die SMC-B wird dauerhaft im stationären Kartenlesegerät stecken. Über sie authentifiziert sich die Praxis als berechtigter Nutzer der Telematikinfrastruktur – Voraussetzung etwa für den Stammdatenabgleich, der jetzt als erste Anwendung der Karte gestartet ist. Die Chipkarte wird über die KV beantragt, wobei das in der Regel über den Hersteller abgewickelt wird. Die Förderung für die Karte beläuft sich auf 23,25 Euro im Quartal. Wer eine Karte für seine Praxis bestellt, sollte darauf achten, dass der Preis so bemessen ist, dass tatsächlich keinerlei Zusatzkosten entstehen.

» Der eHBA kann den Inhaber, also den Arzt, ebenfalls im Netz authentifizieren. Er ist aber auch geeignet, Dokumente elektronisch zu signieren, etwa digitale Überweisungen. Außerdem dient er als Sichtausweis – so wie der alte Ausweis auf Papier. Wegen dieser zusätzlichen Funktionalitäten wird der eHBA nicht komplett über die Förderung des Anschlusses an die TI abgedeckt, sondern nur zur Hälfte. Der eHBA liegt von den Kosten ähnlich hoch wie die SMC-B, die Hälfte davon müssen Ärzte selbst tragen. Die Beantragung läuft über die Landesärztekammer. Dafür ist es erforderlich, sich einmal zu identifizieren, bei der Ärztekammer oder übers Post-Ident-Verfahren bei einer Postfiliale. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank bietet Kunden als besonderen Service an, sich über das Bank-Ident-Verfahren zu identifizieren – über die eigenen Kontodaten. Auf diese Weise können Ärzte sich den Gang zur Kammer oder Postfiliale sparen. (ger)

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