Nach Protesten

Strafbefehl gegen Notarzt zurückgezogen

Der Strafbefehl gegen einen bayerischen Notarzt, der im Einsatz zu schnell gefahren sein soll, ist von der Staatsanwaltschaft laut Medienberichten überraschend zurückgezogen worden. Zuvor hatten in einer Online-Petition über 200.000 Unterstützer einen "Freispruch" für den Mediziner gefordert.

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NEUBURG/DONAU. Ein Strafbefehl gegen einen bayerischen Notarzt regte seit Mitte vergangener Woche viele Internetnutzer auf.

Mehr als 200.000 Menschen forderten bis zum Montag in einer Online-Petition einen "Freispruch" für den Mediziner, der wegen Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt worden war (wir berichteten).

Jetzt haben die öffentlichen Proteste offenbar Wirkung gezeigt: Am Montag hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den Strafbefehl zurückgezogen, wie mehrere Medien unter Berufung auf die "Augsburger Allgemeine" berichteten.

Ein Mann aus Hamburg hatte die Online-Petition am Donnerstag gestartet. Der Notarzt war im vergangenen April von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins gut zehn Kilometer entfernte Karlshuld geschickt worden.

Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt. Auf der Fahrt mit Blaulicht musste der Mediziner mehrere Autos überholen.

Einer der Autofahrer zeigte ihn an, der Arzt bekam einen Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung.

Außerdem drohte ihm der Führerscheinentzug für sechs Monate. Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg a.d. Donau nicht akzeptieren will, sollte es zum Prozess kommen.

Wie der "Bayerische Rundfunk" (BR) berichtet, soll der Arzt laut Strafbefehl zwei entgegenkommende Fahrzeuge zum scharfen Abbremsen und Ausweichen aufs Bankett genötigt haben.

Das sei als Straßenverkehrsgefährdung eingestuft worden, sagte die Staatsanwaltschaft in Ingolstadt gegenüber dem "BR".

Der große öffentliche Zuspruch erstaunte den Arzt. "Es ist überwältigend", sagte er dem "Donaukurier".

"Das geht ja quer durch die ganze Bundesrepublik. Und wenn Dortmunder einen Bayern stützen, dann will das schon was heißen." (dpa/eb)

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Dr. Wolfgang P. Bayerl 10.02.201511:01 Uhr

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