MEDI-Verbund

Streikrecht für Vertragsärzte? BSG-Urteil naht

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STUTTGART/KASSEL. Der Medi-Verbund geht davon aus, dass das Bundessozialgericht (BSG) noch in diesem Jahr über das Streikrecht für niedergelassene Ärzte entscheiden wird. "Wir gehen davon aus, dass die BSG-Richter ‚staatstragend‘ urteilen werden, die Klage somit ablehnen", sagte Frank Hofmann, Vorstand der Mediverbund AG, der "Ärzte Zeitung".

Im Juli 2015 hatte das Sozialgericht Stuttgart die Klage von Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner gegen einen Disziplinarverweis der KV Baden-Württemberg abgelehnt. Der Allgemeinarzt hatte seine Praxis geschlossen und den Streik der KV angezeigt. Diese reagierte mit einem Disziplinarverweis und warf ihm vor, "grob fahrlässig" seine Präsenzpflicht missachtet zu haben. Medi treibt das Musterverfahren mit dem Ziel voran, dass niedergelassene Ärzte als Freiberufler künftig auf "gleich lange Spieße" in Auseinandersetzungen mit Politik und Kassen zurückgreifen können.

Das Sozialgericht ließ im vergangenen Jahr aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens die Sprungrevision zum BSG (B 6 KA 38/15 R) zu. Hofmann erklärte, im Falle einer Ablehnung der Klage plane Medi, den Europäischen Gerichtshof anzurufen. (fst)

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