Baumgärtner-Prozess

Streikrecht für Vertragsärzte wird vor BSG geklärt

Veröffentlicht:

STUTTGART. Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner hat den Prozess um das Streikrecht für Vertragsärzte verloren - und ist dennoch zufrieden. Am Donnerstag hat das Sozialgericht Stuttgart die Klage Baumgärtners gegen einen Disziplinarverweis der KV Baden-Württemberg abgelehnt.

Doch der Medi-Chef zeigte sich zufrieden, dass das Sozialgericht die Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen hat. Das Gericht habe in der Urteilsbegründung erkennen lassen, dass die Frage des Streikrechts für Vertragsärzte höchstrichterlich geklärt werden müsse.

Die Richterin habe aber vertreten, dass Freiberufler nicht so bewertet werden könnten wie abhängig Beschäftigte, berichtete Baumgärtner der "Ärzte Zeitung".

Weil die Instanz des Landessozialgerichts übersprungen wird, "haben wir zwei Jahre gewonnen", so Baumgärtner. Er zeigte sich zuversichtlich, dass es bis zu einem Urteil des BSG nur rund ein Jahr dauern werde.

Der Allgemeinarzt hatte seine Praxis geschlossen und diesen Streik der KV angezeigt. Diese reagierte mit einem Disziplinarverweis und warf ihm vor, "grob fahrlässig" seine Präsenspflicht missachtet zu haben.

Dieser Verweis bildete dann die Grundlage für die Klage vor dem Sozialgericht. 15 bis 20 Kollegen hätten das Verfahren im Gerichtssaal beobachtet, berichtete Baumgärtner.

Leserumfrage: Ein Drittel für Streikrecht

Die "Ärzte Zeitung" hat ihre Leser in einer nicht-repräsentativen Online-Umfrage nach ihrer Position zum Streikrecht für Vertragsärzte gefragt.

Knapp zwei Drittel der Teilnehmer (61,2 Prozent) erklärten, ein Streik könne die Position von Vertragsärzten in Konfliktsituationen stärken. Dagegen zeigten sich rund 38,8 Prozent überzeugt, dass dieser Prozess allenfalls Symbolcharakter haben könne, weil Freiberufler nicht mit abhängig Beschäftigten verglichen werden könnten.

Baumgärtner vertrat im Interview mit der "Ärzte Zeitung" die Auffassung, mit der Freiberuflichkeit sei es nicht mehr weit her: "Wer sich als Vertragsarzt noch als Freiberufler sieht, der hat die Entwicklungen der letzten 20 Jahre verschlafen oder er sieht seine Freiberuflichkeit darin, staatliche Vorgaben und die der Körperschaften freiwillig umzusetzen." (fst)

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