Streit um Klinik-Fusion in Nordhessen geht weiter
KASSEL (eb). Der juristische Streit um den vom Kartellamt verbotenen Erwerb der Gesundheitsholding Werra-Meißner durch die Gesundheitsholding Nordhessen (GNH) geht weiter.
Veröffentlicht:Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte zwar die Beschwerde gegen die Kartellamtsentscheidung abgewiesen. Die GNH hat dagegen nun aber eine Nichtszulassungsbeschwerde eingereicht, um eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu erreichen.