Kassenpatient

Streit um Kostenübernahme nach Operation in Privatklinik

Trotz mehrmaliger Ablehnung einer Kostenübernahme hatte sich ein Patient operieren lassen – und anschließend auf Kostenerstattung geklagt. Doch auch das Gericht bleibt bei der Ablehnung.

Veröffentlicht:

Köln. Gesetzlich versicherte Patienten haben keinen Anspruch auf Behandlung in einer Privatklinik. Wer sich nicht an den vorgeschriebenen Beschaffungsweg hält und für die Behandlung in Vorleistung tritt, bleibt auf den Kosten sitzen. Das hat das Sozialgericht Düsseldorf (SG) in einem rechtskräftigen Urteil entschieden.

Ein Mann hatte sich in einer privaten Gelenk-Klinik in der orthopädischen Sprechstunde vorgestellt und dort unter anderem den Einsatz einer medialen Teilprothese vereinbart.

Die Krankenkasse lehnte die beantragte Übernahme der Kosten in Höhe von 6 .482 Euro ab, zunächst telefonisch, dann per E-Mail und schließlich schriftlich. Dennoch ließ sich der Versicherte operieren und verklagte anschließend die Kasse auf Erstattung der Kosten.

Er argumentierte damit, dass ihm der schriftliche Bescheid zu spät zugegangen sei. Zudem sei die Behandlung medizinisch notwendig gewesen und habe auch nicht offensichtlich außerhalb des GKV-Leistungskatalogs gelegen.

Kostenübernahme war bereits unterzeichnet

Das ließen die SG-Richter nicht gelten. Die Ablehnung sei fristgerecht erfolgt, entschieden sie. Aber auch davon unabhängig hatte der Patient keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Sie komme nur in Betracht, wenn die Kasse eine Leistung zu Unrecht ablehnt und dem Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstehen.

Der Mann habe aber die Kostenübernahmeerklärung gegenüber der Klinik bereits vor der Ablehnung unterzeichnet.

Die Behandlung sei nicht unaufschiebbar gewesen, bei der degenerativen Gesundheitsstörung habe es keiner kurzfristigen operativen Maßnahme bedürft, betonte das SG. Sein Verhalten habe zudem gezeigt, dass sich der Mann bewusst gewesen sei, dass er keinen Rechtsanspruch gegen die Kasse hatte. (iss)

Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S 8 KR 1011/18

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

BSG klärt Verjährungsfristen für Krankenhausrechnungen

Urteil

BSG definiert, wann Neugeborenen-Infektion „angeboren“ ist

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Autopsiestudie

So häufig wird der Krebs erst nach dem Tod erkannt

Lesetipps
Schulterschmerzen? Im höheren Alter ist die Polymyalgia rheumatica nach der Rheumatoiden Arthritis die häufigste entzündlich-rheumatische Erkrankung. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© peopleimages.com / stock.adobe.com

Praxistipps

Schulterschmerzen: Die vertrackte, ärztliche Spurensuche