Streit um zu geringe Rückstellungen ist programmiert

Was passiert, wenn die KV-Rückstellungen nicht reichen. Müssen die Kassen nachschießen?

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Ein klares Ja kommt dazu von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Sie sieht die Kassen in der Pflicht. Die Grundlage für diese Einschätzung sieht die KBV in den Regelungen des Sozialgesetzbuches 5.

Das neue Vergütungssystem sehe schließlich vor, dass die Krankenkassen das Morbiditätsrisiko zu tragen hätten, so KBV-Sprecher Roland Stahl. Deswegen sehe das Gesetz auch vor, dass die Kassen zahlen müssten für Leistungen, "die sich aus einem bei der Vereinbarung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nicht vorhersehbaren Anstieg des entsprechenden Behandlungsbedarfs ergeben".

Entsprechend fordernd treten auch die Kassenärztlichen Vereinigungen auf. Dass die Kassen jedoch ohne Einwände Geld nachschießen werden, glaubt dort keiner. "Das ist so unwahrscheinlich wie sechs Richtige im Lotto mit Zusatzzahl", sagt Hessens KV-Vize Dr. Gerd Zimmermann.

Wie hoch die vorgeschriebenen Rückstellungen genau sind, das behandeln die meisten Kassenärztlichen Vereinigungen als Betriebsgeheimnis. Zu groß ist die Befürchtung, durch die Bekanntgabe der Beträge eine Angriffsfläche für die Kassen bei zukünftigen Verhandlungen zu bieten. (juk)

Lesen Sie dazu auch: KV-Rücklagen schmälern die Vergütungssumme

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