Synergetik-Therapie darf nicht von jedermann erbracht werden

LÜNEBURG (pid). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat zwei selbst ernannten Therapeuten in Goslar die Ausübung der so genannten Synergetik-Therapie untersagt.

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Diese Therapieform stelle eine Heilbehandlung dar, die ohne eine Erlaubnis nach dem HeilpraktikerGesetz nicht ausgeübt werden dürfe, so das Gericht. Damit bestätigte es eine Verbotsverfügung des Landkreises Goslar und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Az.: 8 LC 6/07 und 8 LC 9/07).

Die beiden Kläger, die weder über eine Approbation als Arzt oder Psychotherapeut noch über eine Heilpraktikererlaubnis verfügen, hatten in Goslar ein "Informationscenter" eröffnet, in dem sie die von ihnen selbst begründete "Synergetik"-Therapie" anboten. Als das Gesundheitsamt Goslar ihnen 2004 diese Tätigkeit untersagte, zogen sie vor Gericht. Ihre Klienten bekämen keine Heilbehandlung, sondern eine ungefährliche Anleitung zur Selbstheilung.

Dazu spiele der Synergetik-Therapeut Meditationsmusik ein, lese einen Tiefenentspannungstext vor und begleite den Klienten auf einer Innenweltreise. Nach Ansicht des Gerichts stellt diese Tätigkeit jedoch eine Heilbehandlung dar, die zu Gesundheitsgefahren führe. Die angewandte Technik könne vor allem bei psychisch erkrankten Personen Schäden verursachen.

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