Oberlandesgericht Frankfurt

Taunus-Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament vertreiben

Qualifizierter Wirtschaftsverband wollte einem Apotheker den Vertrieb eines nicht zugelassenen Krebsmedikamentes untersagen. Das Patientenleben habe in dem Fall aber Vorrang vor der Einhaltung des Zulassungsverfahrens, entscheidet das OLG.

Veröffentlicht:

Frankfurt/Main. Ein Apotheker aus dem Taunus darf ein nicht zugelassenes, aber vielversprechendes Krebsmedikament weiter herstellen und auf ärztliche Verordnung hin vertreiben. Da das Medikament eine Heilungschance bei einer seltenen, tödlich verlaufenden Krebserkrankung biete, sei das vorübergehende Inverkehrbringen des Arzneimittels nicht zu beanstanden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

In dem Rechtsstreit ging es um die Herstellung und den Vertrieb eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments durch einen Apotheker. Das Arzneimittel wird bei einer seltenen, insbesondere bei Kindern tödlich auftretenden Krebserkrankung verwendet. Ein US-amerikanisches Pharmaunternehmen führt derzeit auch in Deutschland klinische Prüfungen in Phase III und Phase I für Krebsmedikamente mit identischen Wirkstoffen durch.

Ein qualifizierter Wirtschaftsverband wollte dem Taunus-Apotheker im Eilverfahren verbieten lassen, das Krebsmedikament herzustellen und zu vertreiben. Er vertreibe nur Nachbauten des US-Unternehmens. Der Apotheker bestritt dies. Er habe ein eigenes, verbessertes Verfahren zur Synthese der Wirkstoffe entwickelt.

Das OLG entschied, dass die Patientenleben hier Vorrang vor der Einhaltung des Zulassungsverfahrens hätten. Das Arzneimittel verspreche jedenfalls eine nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder zumindest Stabilisierung. Andere Behandlungsmöglichkeiten stünden dem kleinen Kreis der Betroffenen derzeit nicht zur Verfügung.

Der Apotheker dürfe daher vorübergehend weiter das Krebsmedikament herstellen und auf ärztliche Verordnung vertreiben. „Das Risiko von Beeinträchtigungen und Tod durch Nebenwirkungen verblasse angesichts des sicheren Todes durch die Krebserkrankung ohne alternative Heilungsmöglichkeit.“ (fl)

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 UKI 2/25

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Studiendesign der prospektiven, internationalen, multizentrischen, einarmigen Zusatzkohorte zur HD21-Studie mit Patientinnen und Patienten älter als 60 Jahre

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [3]

Fortgeschrittenes Hodgkin-Lymphom

BrECADD seit Juni 2025 zugelassen: geeignete Behandlungsoption auch für ältere Erkrankte

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Takeda Pharma Vertrieb GmbH & Co. KG, Berlin
Abb. 1: Behandlungsalgorithmus der aktualisierten S3-Leitlinie für das SCLC im Stadium T3−4 und/oder N2−3, M0 („Limited Disease“, LD)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [1]

Kleinzelliges Lungenkarzinom im Stadium Limited Disease (LD-SCLC)

Neuer Standard: Durvalumab beim LD-SCLC in S3-Leitlinie empfohlen

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Abb. 1: LUMINANCE-Studie: Gesamtüberleben (OS) unter Behandlung mit EP (Etoposid + Platin) plus Durvalumab

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Kleinzelliges Lungenkarzinom

ED-SCLC: Real-World ähnliche Studie unterstreicht Effektivität von Durvalumab

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram

Lesetipps
Was sind die Folgene eines Medikamentenwechsels bei Psoriasis? Eien Metaanalyse gibt Aufschluss.

© Farina3000 / Fotolia

Verträglichkeit bei Medikamentenwechsel

Plaque-Psoriasis: Klassenwechsel bei Biologika klappt überwiegend gut

Fünf farbige Türen, die alle ein Fragezeichen in der Mitte haben, stehen nebeneinander.

© Sawyer0 / stock.adobe.com

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?