Direkt zum Inhaltsbereich

Oberlandesgericht Frankfurt

Taunus-Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament vertreiben

Qualifizierter Wirtschaftsverband wollte einem Apotheker den Vertrieb eines nicht zugelassenen Krebsmedikamentes untersagen. Das Patientenleben habe in dem Fall aber Vorrang vor der Einhaltung des Zulassungsverfahrens, entscheidet das OLG.

Veröffentlicht:

Frankfurt/Main. Ein Apotheker aus dem Taunus darf ein nicht zugelassenes, aber vielversprechendes Krebsmedikament weiter herstellen und auf ärztliche Verordnung hin vertreiben. Da das Medikament eine Heilungschance bei einer seltenen, tödlich verlaufenden Krebserkrankung biete, sei das vorübergehende Inverkehrbringen des Arzneimittels nicht zu beanstanden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

In dem Rechtsstreit ging es um die Herstellung und den Vertrieb eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments durch einen Apotheker. Das Arzneimittel wird bei einer seltenen, insbesondere bei Kindern tödlich auftretenden Krebserkrankung verwendet. Ein US-amerikanisches Pharmaunternehmen führt derzeit auch in Deutschland klinische Prüfungen in Phase III und Phase I für Krebsmedikamente mit identischen Wirkstoffen durch.

Ein qualifizierter Wirtschaftsverband wollte dem Taunus-Apotheker im Eilverfahren verbieten lassen, das Krebsmedikament herzustellen und zu vertreiben. Er vertreibe nur Nachbauten des US-Unternehmens. Der Apotheker bestritt dies. Er habe ein eigenes, verbessertes Verfahren zur Synthese der Wirkstoffe entwickelt.

Das OLG entschied, dass die Patientenleben hier Vorrang vor der Einhaltung des Zulassungsverfahrens hätten. Das Arzneimittel verspreche jedenfalls eine nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder zumindest Stabilisierung. Andere Behandlungsmöglichkeiten stünden dem kleinen Kreis der Betroffenen derzeit nicht zur Verfügung.

Der Apotheker dürfe daher vorübergehend weiter das Krebsmedikament herstellen und auf ärztliche Verordnung vertreiben. „Das Risiko von Beeinträchtigungen und Tod durch Nebenwirkungen verblasse angesichts des sicheren Todes durch die Krebserkrankung ohne alternative Heilungsmöglichkeit.“ (fl)

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 UKI 2/25

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

© quantic69 | iStock

Politische Perspektive

Nationale Politik an Europas Gesundheitszielen ausrichten

Anzeige | CSL Behring GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

BCMA-gerichtete CAR-T-Zelltherapie rückt nach vorn

Cilta-cel setzt Standards im ersten Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss, a Johnson & Johnson company
Abb. 1: Studien CLIMB THAL-111 und -131: Veränderung des Gesamt-Hb-Werts und des HbF-Werts nach Exa-cel-Infusion bei TDT-Patientinnen und -Patienten (Quelle: Locatelli F et al., European Society for Blood and Marrow Transplantation (EBMT) 2026, Madrid, Spanien, Abstract GS2-5)

© Springer Medizin Verlag

Neue Perspektiven bei Hämoglobinopathien

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vertex Pharmaceuticals (Germany) GmbH, München
Abb.  1: Indikationsübergreifendens Therapie-Monitoring in den ersten Behandlungszyklen mit Ribociclib beim HR+/HER2- Brustkrebs

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Früher und metastasierter HR+/HER2- Brustkrebs

Einfach und konsistent: indikationsübergreifendes Therapie-Management mit Ribociclib

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mega-Analyse

BMI ade? Beim kardiovaskulären Risiko kommt es auf das Bauchfett an

Lesetipps
Ärztin mit Patientem

© Alexander Raths / stock.adobe.com

Dermatologin Yael Adler gibt Tipps

Wie man Hypochondern in der Praxis am besten begegnet

Eine Ärztin spricht mit einer Patientin.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Biopsychosozial vorgehen!

So unterstützen Sie Ihre Patienten bei funktionellen Körperbeschwerden

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram