Oberlandesgericht Frankfurt

Taunus-Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament vertreiben

Qualifizierter Wirtschaftsverband wollte einem Apotheker den Vertrieb eines nicht zugelassenen Krebsmedikamentes untersagen. Das Patientenleben habe in dem Fall aber Vorrang vor der Einhaltung des Zulassungsverfahrens, entscheidet das OLG.

Veröffentlicht:

Frankfurt/Main. Ein Apotheker aus dem Taunus darf ein nicht zugelassenes, aber vielversprechendes Krebsmedikament weiter herstellen und auf ärztliche Verordnung hin vertreiben. Da das Medikament eine Heilungschance bei einer seltenen, tödlich verlaufenden Krebserkrankung biete, sei das vorübergehende Inverkehrbringen des Arzneimittels nicht zu beanstanden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

In dem Rechtsstreit ging es um die Herstellung und den Vertrieb eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments durch einen Apotheker. Das Arzneimittel wird bei einer seltenen, insbesondere bei Kindern tödlich auftretenden Krebserkrankung verwendet. Ein US-amerikanisches Pharmaunternehmen führt derzeit auch in Deutschland klinische Prüfungen in Phase III und Phase I für Krebsmedikamente mit identischen Wirkstoffen durch.

Ein qualifizierter Wirtschaftsverband wollte dem Taunus-Apotheker im Eilverfahren verbieten lassen, das Krebsmedikament herzustellen und zu vertreiben. Er vertreibe nur Nachbauten des US-Unternehmens. Der Apotheker bestritt dies. Er habe ein eigenes, verbessertes Verfahren zur Synthese der Wirkstoffe entwickelt.

Das OLG entschied, dass die Patientenleben hier Vorrang vor der Einhaltung des Zulassungsverfahrens hätten. Das Arzneimittel verspreche jedenfalls eine nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder zumindest Stabilisierung. Andere Behandlungsmöglichkeiten stünden dem kleinen Kreis der Betroffenen derzeit nicht zur Verfügung.

Der Apotheker dürfe daher vorübergehend weiter das Krebsmedikament herstellen und auf ärztliche Verordnung vertreiben. „Das Risiko von Beeinträchtigungen und Tod durch Nebenwirkungen verblasse angesichts des sicheren Todes durch die Krebserkrankung ohne alternative Heilungsmöglichkeit.“ (fl)

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 UKI 2/25

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzliche Krankenversicherung

Streit ums Sparpaket: Warken warnt Länderkollegen vor Blockade

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Schematische Wirkprinzipien verschiedener immuntherapeutischer Ansätze beim Multiplen Myelom

© Johnson & Johnson

Therapie des Multiplen Myeloms

Ebnet die Präzisionsmedizin den Weg zur funktionellen Heilung dieser Neoplasie?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss
Abb. 1: APPULSE-PNH-Studie: Hämoglobin-Werte und ARC während des 24-wöchigen Studienzeitraums

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Paroxysmale nächtliche Hämoglobinurie (PNH)

Nach Umstellung auf Iptacopan: Hämoglobin-Wert klinisch relevant verbessert

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Tab. 1: Im Rahmen des Ringversuchs eingesetzte Anti-Claudin-18.2-Antikörperklone: Erfolgsraten und Problemanalyse. Berücksichtigt wurden Antikörper, die in 2 Laboren verwendet wurden

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [8]

Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Claudin-18.2-Testung – wichtige Aspekte in der Praxis

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Diagnostischer Fingerzeig

Nagelverfärbungen als Indikatoren systemischer Erkrankungen

Lesetipps
Mit einem PSA-basierten Screening sollen Prostatakarzinome früh erkannt werden

© Peakstock / stock.adobe.com

Früherkennung

PSA-basiertes Prostatakrebs-Screening: Langzeitdaten belegen Nutzen

Ein Arzt untersucht den unteren Rücken eines Patienten.

© gilaxia / Getty Images / iStock

Red Flags

Rückenschmerz: Wer muss sofort ins MRT?

Hauterkrankungen wie Ekzeme können sichtbare Beschwerden an den Händen verursachen.

© InfiniteStudio / stock.adobe.com

Überblick

Chronisches Handekzem: Tipps für Diagnostik und Therapie