Oberlandesgericht Frankfurt

Taunus-Apotheker darf nicht zugelassenes Krebsmedikament vertreiben

Qualifizierter Wirtschaftsverband wollte einem Apotheker den Vertrieb eines nicht zugelassenen Krebsmedikamentes untersagen. Das Patientenleben habe in dem Fall aber Vorrang vor der Einhaltung des Zulassungsverfahrens, entscheidet das OLG.

Veröffentlicht:

Frankfurt/Main. Ein Apotheker aus dem Taunus darf ein nicht zugelassenes, aber vielversprechendes Krebsmedikament weiter herstellen und auf ärztliche Verordnung hin vertreiben. Da das Medikament eine Heilungschance bei einer seltenen, tödlich verlaufenden Krebserkrankung biete, sei das vorübergehende Inverkehrbringen des Arzneimittels nicht zu beanstanden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main.

In dem Rechtsstreit ging es um die Herstellung und den Vertrieb eines nicht zugelassenen Krebsmedikaments durch einen Apotheker. Das Arzneimittel wird bei einer seltenen, insbesondere bei Kindern tödlich auftretenden Krebserkrankung verwendet. Ein US-amerikanisches Pharmaunternehmen führt derzeit auch in Deutschland klinische Prüfungen in Phase III und Phase I für Krebsmedikamente mit identischen Wirkstoffen durch.

Ein qualifizierter Wirtschaftsverband wollte dem Taunus-Apotheker im Eilverfahren verbieten lassen, das Krebsmedikament herzustellen und zu vertreiben. Er vertreibe nur Nachbauten des US-Unternehmens. Der Apotheker bestritt dies. Er habe ein eigenes, verbessertes Verfahren zur Synthese der Wirkstoffe entwickelt.

Das OLG entschied, dass die Patientenleben hier Vorrang vor der Einhaltung des Zulassungsverfahrens hätten. Das Arzneimittel verspreche jedenfalls eine nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder zumindest Stabilisierung. Andere Behandlungsmöglichkeiten stünden dem kleinen Kreis der Betroffenen derzeit nicht zur Verfügung.

Der Apotheker dürfe daher vorübergehend weiter das Krebsmedikament herstellen und auf ärztliche Verordnung vertreiben. „Das Risiko von Beeinträchtigungen und Tod durch Nebenwirkungen verblasse angesichts des sicheren Todes durch die Krebserkrankung ohne alternative Heilungsmöglichkeit.“ (fl)

Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Az.: 6 UKI 2/25

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kriminalität

Lebenslange Haft in Folterprozess gegen syrischen Arzt

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: LUMINANCE-Studie: Gesamtüberleben (OS) unter Behandlung mit EP (Etoposid + Platin) plus Durvalumab

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Kleinzelliges Lungenkarzinom

ED-SCLC: Real-World ähnliche Studie unterstreicht Effektivität von Durvalumab

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Aktualisierte Ergebnisse der Phase-III-Studie AEGEAN

© Budi / stock.adobe.com (generiert mit KI)

Perioperatives Durvalumab beim resezierbaren NSCLC im Stadium IIA–IIIB [N2]

Aktualisierte Ergebnisse der Phase-III-Studie AEGEAN

Sonderbericht | Beauftragt und finanziert durch: AstraZeneca GmbH, Hamburg
Tab. 1: Empfohlene Anfangsdosierungen von Ruxolitinib bei akuter und chronischer GvHD in Abhängigkeit vom Alter

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [5, 6]

Graft-versus-Host-Erkrankung

JAK1/2-Hemmung jetzt für Kinder unter zwölf Jahren und in neuer Darreichungsform möglich

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Körperliche Aktivität

Gegen chronische Kreuzschmerzen hilft Gehen – und zwar täglich

Lesetipps
Eine Person balanciert auf einem Grad.

© RFBSIP / stock.adobe.com

Große Datenbankanalyse

Schwindel als mögliches Warnsignal für Alzheimer

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

© Porträt: Antje Boysen / DEGAM | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

RSV-Impfung: Was empfiehlt die DEGAM für Pflegeheimbewohner?

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung