Bundesarbeitsgericht
Teilzeitkräfte müssen für Überstundenzuschläge nicht die Vollzeitschwelle überschreiten
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zum Überstundenausgleich bei Teilzeit bekräftigt. Das Urteil wirkt sich auch zugunsten teilzeitbeschäftigter MFA und Klinikärzte aus.







