Finanzierung steht
Telematikinfrastruktur kommt in die Kliniken
Der Weg für die Anbindung des stationären Sektors an die Telematikinfrastruktur ist frei, die Mittel stehen zur Verfügung. Allein die Konnektoren sind noch nicht verfügbar.
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Sind „Konnektor-Farmen“, wie sie bei der Messe conhIT gezeigt wurden, eine Lösung, um Kliniken an die Telematikinfrastruktur anzubinden?
© Hauke Gerlof
BERLIN. Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben sich auf eine mehr als 400 Millionen Euro schwere Finanzierungsvereinbarung für die Ausstattungs- und Betriebskosten im Rahmen der Einführung und des Betriebs der Telematikinfrastruktur (TI) gemäß § 291a Abs. 7a SGB V ab Oktober 2018 geeinigt.
Laut GKV-Spitzenverband wurden Pauschalen festgelegt, die eine Ausstattung der Kliniken mit Kartenterminals, Konnektoren und den notwendigen digitalen Zertifikaten abdecken.
Ebenfalls über die Pauschalen abgedeckt seien die mit dem Anschluss an die TI einhergehenden Anpassungen der Infrastrukturen, der Software und der Betriebskonzepte. Obendrauf seien Pauschalen für die jährlichen Betriebskosten festgelegt worden, die auf rund 18 Millionen Euro taxiert sind.
Kritik an der gegenwärtigen Gesetzeslage
Einen großen Kostenblock stellen, so die GKV, die notwendigen Kartenterminals für das ärztliche Personal für die elektronische Signatur dar, die gesetzlich gefordert wird. GKV-Spitzenverband und DKG üben Kritik an der gegenwärtigen Gesetzeslage.
"Die Vereinbarungspartner sind sich jedoch einig, dass es ausreichen würde, wenn das Krankenhaus Dokumente signiert. So ließe sich die Anzahl von Kartenterminals deutlich verringern und bei allen Beteiligten Kosten wie Aufwände sparen. Dafür wäre jedoch eine Gesetzesänderung notwendig", wie es vom Spitzenverband heißt.
Aktuell sind noch keine zugelassenen E-Health-Konnektoren verfügbar. "Um diesen Umstand aufzufangen, regelt die Vereinbarung auch die Finanzierung für Feldtests im Rahmen der Zulassungsverfahren. Außerdem wurden Zusatzanforderungen an Konnektoren für Rechenzentren definiert", heißt es seitens der GKV.
Damit werde man den Anforderungen der Krankenhäuser gerecht, ohne die Zulassungsverfahren anpassen zu müssen.
Sonderregelungen zur Finanzierung
Diese Zusatzanforderungen müssten von Herstellern erfüllt werden, damit Sonderregelungen zur Finanzierung greifen. Hier müsse sich nun zeigen, ob es der Industrie gelingt, in einem sinnvollen Zeitrahmen geeignete Rechenzentrumskonnektoren zur Zulassung zu bringen.
Die Vereinbarung erfasse auch die mit den KVen abrechnenden ambulanten Leistungseinheiten der Kliniken, wie es ergänzend heißt. Gesundheitspolitischen Handlungsbedarf sehen GKV und DKG bezüglich drohender Sanktionen bei Fristversäumnis.
"Die für die ambulante ärztliche Versorgung derzeit noch im Gesetz stehenden Sanktionen (Strafzahlungen) für den Fall, dass nicht bis zum 31. Dezember 2018 die Betriebsbereitschaft hergestellt ist, müssen für die Krankenhäuser aufgehoben werden, da die Industrie die technischen Komponenten noch nicht zur Verfügung stellen konnte.
Objektive Unmöglichkeiten dürften nicht bestraft werden. Bei Strafen muss auch hier das Verursacherprinzip gelten", so die Forderung.