Fernbehandlung
Thüringen will einheitliches Vorgehen
ERFURT. Bei den berufsrechtlichen Regelungen zur Fernbehandlung wünscht sich die Thüringer Landesärztekammer ein bundesweit möglichst einheitliches Vorgehen. Nur dies sei sinnvoll, sagte Kammerpräsidentin Ellen Lundershausen mit Blick auf den bevorstehenden Deutschen Ärztetag.
"Wenn in einem Kammerbereich die ausschließliche Fernbehandlung erlaubt ist und in einem anderen nicht, bewirkt dies gar nichts."
Der Ärztetag berät nächste Woche in Erfurt über eine Liberalisierung der Fernbehandlung für Mediziner in Deutschland. Priorität habe für sie nach wie vor die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung, betonte Lundershausen.
Die Thüringer Kammer betrachte die Fernbehandlung allerhöchstens als Ergänzung der bisherigen ärztlichen Angebote. In Schleswig-Holstein hatte die Landesärztekammer die Berufsordnung kürzlich geändert und Ärzten die Behandlung ausschließlich über Kommunikationsmedien erlaubt. (zei)




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


