Maskendeal
Transparency fordert härtere Strafen für Abgeordnete
Das Oberverwaltungsgericht München erkennt den ehemaligen CSU-Politikern Nüßlein und Sauter die aus den umstrittenen Maskendeals eingenommen Honorare zu – Transparancy Deutschland verlangt eine Gesetzesreform.
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Der ehemalige CSU-Abgeordnete und Gesundheitsexperte Georg Nüßlein auf einem seiner letzten Wege in den Bundestag: Ebenso wie sein Amts-Kollege Alfred Sauter wird er wohl ohne Strafe davonkommen.
© Bernd von Jutrczenka / dpa / picture alliance
Berlin. Die Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland fordert wegen des drohenden Freispruchs in der so genannten Maskenaffäre, das Gesetz zur Abgeordnetenbestechung zu verschärfen. Das Oberverwaltungsgericht München hatte kürzlich entschieden, dass die beiden ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter die vom Gericht eingezogenen Honorare aus den Maskendeals zurückerhalten sollen.
Angesichts dieser Entscheidungen werden sie wohl auch straffrei bleiben. So stellt das Gericht fest, dass sich ein Abgeordneter nach derzeitigem Recht durch die Annahme von unberechtigten Vermögensvorteilen nicht strafbar macht, wenn er „lediglich die Autorität seines Mandats oder seine Kontakte nutzt, um Entscheidungen von außerparlamentarischen Stellen, beispielsweise Behörden und Ministerien, zu beeinflussen.“
Aufschrei der Empörung
Transparency setzt sich laut aktueller Mitteilung nun dafür ein, §108e des Strafgesetzbuchs zur Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern zu verschärfen. „Die Maskenaffäre hat zurecht für einen Aufschrei der Empörung gesorgt, weil Abgeordnete im Kontext einer gesellschaftlichen Notlage ihre Position zum persönlichen Vorteil missbraucht haben“, sagt Hartmut Bäumer, Vorsitzender von Transparency Deutschland. Dass die beiden Abgeordneten nun ihre Honorare zurückerhalten sollen und vermutlich straffrei ausgehen, würden daher viele Bürgerinnen und Bürger als einen „Schlag ins Gesicht“ empfinden. Die Ampel-Koalition stehe nun in der Pflicht, das Gesetz um des Vertrauens der Bürger in den Rechtsstaat willen zu verschärfen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts München lese sich wie ein klarer Handlungsauftrag an die nächste Bundesregierung, heißt es in der Mitteilung. „Aus unserer Sicht stellt auch der Missbrauch der Autorität des Abgeordnetenmandats Korruption dar. Die Strafbarkeit sollte außerdem bereits am Umstand der Vorteilsannahme im weiten zeitlichen Zusammenhang von mandatsbezogenem Handeln greifen – auch ohne konkreten Nachweis der Erteilung eines „Auftrags oder einer Weisung“ seitens des Vorteilsgebers.
Zusätzlich sollte das Abgeordnetengesetz künftig auch private Provisionsgeschäfte mit dem Staat verbieten, so wie dies in Bayern bereits geplant sei. (kaha)